Jägerlatein - Tierschutzkommentare und anderes 2012

Jägerlatein-Gesamtübersicht 

Zum Archiv 2009 - 2011

Zurück zur Hauptseite

Besuchen Sie zu diesem Thema auch die Seite Jägerlatein unglaublich

Lesenswerte Merkblätter u.ä.

 

Auszug aus Tierschutznews.ch: Jagd ist Tierquälerei und Unsittlichkeit

 
 
Lesenswerter Artikel bei tierschutznews.ch: Jagd ist Unkultur
Auszug: Der modernen Jäger ist bekannt für seine zwiespältige, dumpfe, aggressive Denkweise und einem abgeschlagenen Bewusstsein.
Im Laufe der Zeit hat sich daraus sogar eine eigene primitive Sprache entwickelt. Ziel dieser Jägersprache ist es, eine tiefgreifende Distanz zwischen Tier und Mensch zum Ausdruck zu bringen, um den Tötungsakt bei der Jagd zu verharmlosen.
Weiterlesen:
http://tierschutznews.ch/kunterbunt/kultur-und-lifestyle/2320-ist-fleisch-gut-fuers-gehirn.html 
 
Jäger, bleib von meinem Zaun weg!
Kommentar zur Live-Diskussion am 26.09.2012 um 18.10 Uhr im SWR bei ”Reiss und Leute”, Thema ”Ein Halali aufs deutsche Jagdgesetz …”
Von Ulrich Dittmann 
http://journalistenwatch.com/cms/2012/09/27/jager-bleim-von-meinem-zaun-weg/
 
 
Auszug vom pro iure animalis Newsletter vom vom 16.September 2012
Liebe Freunde der Tiere,
Jagd ist ein steinzeitliches Ritual, das immer den gleichen Regeln folgt.
Der weltweite Terror gegen Wildtiere dümpelt tagtäglich durch die Medien und produziert in der Sache immer die gleichen Schlagzeilen. Meldungen hingegen, die auch Personen kurz aufschrecken lassen, welche die Jagd als gegeben und wichtig hinnehmen, sind Nachrichten von spektakulären "Unfällen" und fatalen Verwechslungen.
Ein Pferd wird mit einem Wildschwein verwechselt, ein Labrador mit einem Fuchs oder auch mal ein Mähdrescher mit einem Wildschwein.
Jetzt kam es mal wieder eine Nummer härter: ein 26-jähriger Spaziergänger wurde mit einem Wildschwein verwechselt und erschossen!
Lesen Sie dazu hier:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1115&Itemid=108 
 
 
Wehe man hat in einer bayrischen Jägerzeitung eine nicht konforme Meinung...

So schrieb Ulrich Dittmann zum Artikel Naturschützer warnt vor Wildinsel in der mitelbayrischen Zeituing folgenden Text ins Forum, welcher auch kurzerhand wieder gelöscht wurde. Macht nichts. Dafür steht er jetzt hier:

Ulrich Dittmann
Neuer Benutzer Registriert seit: 24.07.2012
Beiträge: 1 

Leserbriefe zu: Naturschützer warnt vor Wildinsel

Es ist schon schlimm, welch üble Fehler der liebe Gott bei seiner Schöpfung gemacht hat und neben bösartigem, konkurrierendem 
Raubzeug, wie Füchsen, streunenden Hunden, und Katzen, Grünzeug äsendem Rehwild, gar auch wühlende Wildschweine und andere 
störende Tiere schuf.
All dieses Versagen muß die "Dornen-Krone der Schöpfung im grünen Metzgergewand", nun mühsam mit Fallen, Schießeisen und über 
600 Tonnen Blei jährlich ausbügeln !?

Soweit zu den Auslassungen des "Naturschützers" Klaus Pöhler vom Bund Naturschutz, der sich hier als gut dressierter Claqueur der 
grünen Zunft präsentiert. Ernsthafte Tierfreunde sollten das bei ihrem Spendenverhalten berücksichtigen - wer möchte da schon gerne 
Jagdpropagisten unterstützen?

Zur Sache selbst: Das höchstrichterliche - und in Deutschland nun bindende - Urteil des Europäischen Gerichtshofs für 
Menschenrechte ist nur folgerichtig. Endlich wurde in dieser Sache pragmatisch Recht gesprochen!

Wer mag schon, daß sich auf dem eigenen (!)Grundstück, fremde Leute verlustieren?
Es akzeptiert gewißlich auch ein Jäger nicht, daß in seinem Garten fremde Ruhestörer herumtoben?!

Es kann und darf nicht sein, daß manche "gleicher als andere Gleiche" sind. Rechtliche Ausnahmen unterhöhlen den Rechtsstaat. 
Weder Ausnahmen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten), noch Abschießen von Haus- und Wildtieren auf dem eigenen 
Areal(!) gegen den Willen des Grundeigentümers können und dürfen akzeptiert werden.

"Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht" konstatierte schon im letzten Jahrhundert die Schriftstellerin Marie von 
Ebner-Eschenbach.

Der seinen Killerinstinkt mittlerweile beherrschende Normalbürger steht ohnehin verständnislos vor der mit viel Brimborium verbrämten 
Jagdlust am Töten.

http://www.mittelbayerische.de/forum/showthread.php?t=2057 (Wurde gelöscht.)

 

Und weil es so schön war, hier gleich noch ein Schmankerl, ein Schreiben an den Bund Naturschutz Schwandorf, ebenfalls von Ulrich Dittmann:

Naturschützer warnt vor "Wildinsel" - Ihre Einlassungen in der Mittelbayerischen Zeitung
an: bund-naturschutz, Schwandorf

Werter Herr Pöhler,

tja, da haben Sie sich im Namen des Bund Naturschutz als "Möchte-gern-Naturschützer" wahrlich nicht sehr mit Ruhm bekleckert. 
Eine kurzgefaßte Entgegnung zu Ihrer wichtigtuerischen und übersäuerten Einlassung können Sie unter

http://www.mittelbayerische.de/forum/showthread.php?t=2057 (gelöscht)

einsehen.

Mit im Jagdfieber zitternder Hand, werden Tiere angeschweißt", krüppelig geschossen - sterben qualvoll mit zerfetzten Läufen und 
durchlöchertem Torso oft erst nach Tagen, Wochen oder Monaten. Glücklich" die Kreatur, die bei diesem Wüten und schlichten Morden 
die Gnade vergönnt ist, sofort im Feuer liegen bleiben".

"Gewehr in der Hand, Hund an der Seite, dies verleiht dem Waidmann das Gefühl der Macht über Leben und Tod. Jäger haben im 
Gegensatz zu nicht jagenden Menschen ein großes Machtstreben, sie sind aggressiver und sadistischer. In Ermangelung anderer 
Bestätigungen findet der Jäger im Jagen persönlichen Stolz, Erfüllung und Selbstbestätigung" - so nachzulesen in der Dokumentation 
"Die Sache mit dem Waidwerk" von Horst Hagen.

Und Sie schwätzen in diesem Zusammenhang von "Naturschutz"?! Zumindest sollten Sie wenigstens ehrlich sein und nicht jägerisches 
Lust-Tötungs-Brimborium auch noch mit dem fadenscheinigen Mäntelchen "Naturschutz" versuchen zu verbrämen.

Ulrich Dittmann / 24.07.2012

"Wir jagen, weil es uns Freude macht, und was wir Hege nennen, ist blanker Eigennutz, gelegentlich Fressneid. Wir wollen den Habicht 
nicht fangen, weil uns die armen Fasanen leid tun, weil wir ihnen das ewige Leben wünschen. Wir wollen Ha-bicht, Wiesel, Fuchs und 
Co. nur ans Leder, weil wir deren Beuteanteile selbst schlagen und kröpfen wollen." Bruno Hespeler, Jagdautor, "Raubwild heute"

 
 
 
*  *  *
 
 
Auszug aus Pro iure animalis Newsletter vom 24.6.2012

Magnus Schwantje (* 3. Juni 1877 in Oldenburg; 11. September 1959 in Oberhausen) war ein deutscher Schriftsteller, Pazifist, Tierrechtler und Vorreiter der deutschen Vegetarierbewegung vermeldet Wikipedia.
Seine hervorragende Stellung in der Tierrechtsbewegung wird auch unter anderem dadurch begründet, dass er bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts ausgezeichnete Analysen zum Jagdgeschehen und zur Psychologie des Jägers erarbeitet hat.
Um diesen eminent wichtigen Tierrechtler wieder ins Bewusstsein der Heutigen zurückzuholen, haben wir zwei seiner Kernschriften in voller Länge auf unsere Internetseite übernommen.
Interessierte werden hier bestätigt finden, dass sich das heutige Jagdgeschehen nur marginal zu damals verändert hat, die Lust am Töten aber schon immer das Hauptmotiv des Jägers war. Alle anderen Jägeraussagen dienen lediglich zur Kaschierung seiner Schiessmotivation.
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1083&Itemid=115 

Den Ausführungen von Schwantje stellen wir eine neue Analyse aus dem Internet "Die Wahrheit über Jäger" gegenüber, die in ihrer Klarheit bestechend ist und das Jagdgeschehen heutiger Tage gut umreißt:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1081&Itemid=108
 
 
- Pressemitteilung 26.6.2012 -

 

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Jäger dürfen nicht auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in vorgenannter Angelegenheit wird Ihnen im Auftrag meines Mandanten, Herrn Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee, nachfolgende Pressemitteilung mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dominik Storr

Rechtsanwalt

 

 

Letzte Meldung zum Thema: Auszug aus dem Pro iure animalis Newsletter vom vom 8. Juli 2012 +weitere

 

 

 

- Pressemitteilung -

 

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Jäger dürfen nicht auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute das Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” verkündet. In seinem Urteil der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

 

Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Wiesengrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so dass er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, dass Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.

 

Kleine Kammer wies Beschwerde des Grundstückeigentümers ab

 

Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte am 20.01.2011 völlig überraschend geurteilt, dass die Menschenrechte deutscher Grundstückseigentümer weniger wert sind als die Rechte von Grundstückseigentümern in Luxemburg und Frankreich, und wies die Beschwerde aus Deutschland ab.

 

Widersprüchliche Rechtsprechung zu Frankreich und Luxemburg

 

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellte nämlich im Jahr 1999 im Falle französischer Kläger mit 16:1 Richterstimmen nahezu einstimmig fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Und diese klare Entscheidung war keine Eintagsfliege: Im Jahr 2007 entschied die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Falle einer luxemburgischen Klägerin einstimmig mit 7:0 Richterstimmen erneut, dass es Eigentümern kleinerer Grundstücke in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf ihren Grundstücken gegen ihren Willen auszuüben.

 

Menschenrechte finden auch in Deutschland Beachtung

 

Der Gerichtshof gelangte zu der Auffassung, dass sich die Situation in Deutschland nicht substantiell von derjenigen unterschied, die er in den Fällen von Frankreich und Luxemburg geprüft hatte. Er sah daher keinen Grund, von seinen Schlussfolgerungen in diesen Fällen abzuweichen. Der Gerichtshof entschied somit auch für Deutschland, "dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt".

 

Der Weg durch die Instanzen hat sich somit gelohnt!

 

Der über 8 Jahre andauernde Weg durch die Instanzen hat sich somit für den Beschwerdeführer gelohnt. „Die Jäger dürfen nun nicht mehr auf fremden Grundstücken gegen den Willen der jeweiligen Grundeigentümer die Jagd ausüben, d.h. Tiere töten“, stellt Rechtsanwalt Dominik Storr, der den Beschwerdeführer vertritt, fest. Der deutsche Gesetzgeber sei nun verpflichtet, die Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

 

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

 

 

Neustadt, den 26.06.2012

 

Rechtsanwalt 
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
Telefon: +49 (0) 9393-99320-3
Telefax: +49 (0) 9393-99320-9
Internetauftritt: www.buergeranwalt.com
 

*  *  *

Lesen Sie dazu auch: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Jäger dürfen nicht auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer jagen

http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1087&Itemid=108 

Und: 26.06.2012 EGMR-Urteil Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein
Grundstückseigentümer in Deutschland müssen die Jagd auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Bundesrepublik muss einem Betroffenen nun Entschädigung zahlen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-schraenkt-jagdrecht-ein-a-841103.html  

Und: Schutz des Eigentums verletzt - EU-Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-des-eigentums-verletzt-eu-gerichtshof-schraenkt-deutsches-jagdrecht-ein_aid_773239.html 

*  *  *

Von: abschaffung-der-jagd.de 
Gesendet: Montag, 02. Juli 2012 18:33
Betreff: Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Verwaltungsgericht
Aachen will Grundstückseigentümerin von Zwangsbejagung befreien

Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,

nach dem Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigen
sich die Jäger als schlechte Verlierer, indem sie die Folgen der
Entscheidung herunterspielen.

Nun hat aber das Verwaltungsgericht Aachen in einem fortgeführten
Verfahren, das wegen Straßburg ausgesetzt worden war, der Jagdbehörde
anheim gestellt, die dortige Klägerin klaglos zu stellen, d.h. die
Jagdbehörde soll die Klägerin durch einen enstprechenden Verwaltungsakt von
der Jagdpflicht befreien.

Die Verwaltungsgerichte scheinen demnach gewillt zu sein, die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne Wenn
und Aber umzusetzen.

Es geht somit in großen Schritten voran....

Übrigens: Im neuen SPIEGEL Nr. 27 vom 2.07.2012 ist ein Interview
abgedruckt mit dem renommierten Zoologen und Evolutionsbiologen Prof. Dr.
Josef H. Reichholf über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, nach dem deutsche Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem
Land nicht mehr dulden müssen. (DER SPIEGEL Nr. 27 vom 2.07.2012, S. 103)
Auf die SPIEGEL-Frage, was passieren würde, wenn viele Grundbesitzer die
Jagd bei sich verböten und ob die Wildschäden zunehmen würden, antwortet
Prof. Reichholf: "Nicht unbedingt, eher gingen sie sogar zurück, denn durch
Hegemaßnahmen wie Winterfütterung halten die Jäger die für den Abschuss
attraktiven Wildbestände künstlich hoch. Während wenige Arten gepäppelt
werden, wird das Raubwild viel zu stark dezimiert... "
Die Tierbestände würden auf ein natürliches Maß zurückgehen und seltenere
Arten wie der Feldhase würden profitieren.
Und: "Das Wild würde in jagdfreien Zonen weniger scheu werden. Die Menschen
könnten wieder aus der Nähe unsere heimische Tierwelt bestaunen."
Unsere Internetseite www.zwangsbejagung-ade.de
http://www.zwangsbejagung-ade.de wird täglich aktualisiert - es lohnt sich
also, immer wieder vorbeizuschauen.

Ihr Team von Zwangsbejagung ade
www.zwangsbejagung-ade.de

Weiteres zum Thema hier: http://www.zwangsbejagung-ade.de/index.php#534988a08411d7f08 


* * *

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert das deutsche Reviersystem
Ein Schreiben von Ulrich Dittmann an die Redaktion Redaktion Wild und Hund

- Leserbrief zum "Wild und Hund"-Beitrag "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert das deutsche Reviersystem"
Sehr geehrter Herr Hornung, sehr geehrte Damen und Herren der "Wild und Hund"-Redaktion,
zu dem im Betreff näher benannten Beitrag - siehe http://www.wildundhund.de/438,7243/ - nachstehend (Kursivschrift) meine Meinung. Über die journalistische Fairneß einer Veröffentlichung wäre ich gleichermaßen verwundert wie erfreut.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist nur folgerichtig und logisch. Endlich wurde in dieser Sache pragmatisch Recht gesprochen.
Wer möchte schon, daß sich auf dem eigenen Grundstück, fremde Leute verlustieren? Es akzeptiert gewißlich auch ein Jäger nicht, daß in seinem Garten fremde Ruhestörer herumtoben?!
Es kann und darf nicht sein, daß manche "gleicher als andere Gleiche" sind. Rechtliche Ausnahmen unterhöhlen den Rechtsstaat. Weder Ausnahmen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) - noch beispielsweise Abschießen von Tieren auf dem eigenen Areal gegen den Willen des Grundeigentümers können und dürfen akzeptiert werden.
"Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht" konstatierte schon im letzten Jahrhundert die Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach.
Der seinen Killerinstinkt mittlerweile beherrschende Normalbürger steht ohnehin verständnislos vor der mit viel Brimborium verbrämten Jagdlust am Töten.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Dittmann /2.7.2012

*  *  *

Erinnern Sie sich noch?

Besitzer eines Eigenjagdreviers fordern das Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden.
Doch was, wenn zwei von drei Berufsrichtern Jäger sind und wie deratige Verhandungen zur Farce werden...
Lesen Sie hier diesen lesenswerten Artikel:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/aktuellefaelle/eigenjagdbesitzergegenjagdzwang/index.html 

Leiden einer Jagdgenossin wider Willen
http://www.zwangsbejagung-ade.de/aktuellefaelle/duerenjagdgenossegegenjagdzwang/index.html 

*  *  *

 

Auszug aus dem Pro iure animalis Newsletter vom vom 8. Juli 2012

Liebe Freunde der Tiere,

nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsbejagung in Deutschland als Verstoß gegen die Menschenrechte gebrandmarkt hat,
(zur Erinnerung siehe: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1087&Itemid=108
löst sich langsam die die Schockstarre der deutschen Jägerschaft.


Allerorten werden jagdfreundliche Journalisten animiert, die "unglaublichen" Gefahren sowohl für Leib und Leben der Bevölkerung als auch das drohende ökonomische Desaster der Landwirte zu beschreiben, wenn die Wildtiere nicht mehr flächendeckend schonungslos dezimiert werden.
Ein besonders perfides Beispiel dieses Auftragsjournalismus finden Sie hier:
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article107921500/Tierschutz-Taliban-bedrohen-die-deutsche-Jagd.html 

Aber nicht nur die Presse hat ein Problem damit, dass ethisch-moralische Aspekte in das deutsche Jagdrecht einziehen müssen, selbst DIE GRÜNEN, für uns lange Zeit der letzte Hoffnungsschimmer einer tierschutzgerechteren Gesetzgebung, lassen sich vor den Jägerkarren spannen.
Aus diesem Grund haben wir die entsprechenden Bundestagsabgeordneten mit einem offenen Brief angeschrieben, den Sie mit den zugehörigen Unterlagen hier nachlesen können:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1091&Itemid=108 


Vorstehende Beispiele zeigen, dass der eigentliche Kampf um eine tierschutzgerechte Gesetzgebung erst bevorsteht, wozu wir sie alle um ihre tatkräftige Unterstützung bitten. Wer also ein Grundstück besitzt und bisher damit Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft war, sollte baldigst seinen Austritt aus der Jagdgenossenschaft erklären, damit es in kurzer Zeit gelingt, Schutzzonen und Rückzugsmöglichkeiten für unsere wunderbaren Wildtiere zu schaffen.

Tatsache ist nämlich, dass der Großteil der Bevölkerung sich am Anblick der wildlebenden Tiere erfreut und dieses Verlangen wesentlich höher zu bewerten ist, als der Freizeitspaß weniger Lebensverächter, die ihr Vergnügen und ihre Befriedigung im Tiermord finden.

Zwei aktuelle Fälle, einer aus Deutschland, der andere aus Amerika, welche die Notwendigkeit der Eindämmung des weltweiten Jagdterrors demonstrieren, finden Sie hier:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1093&Itemid=109  und hier:

http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1094&Itemid=108 

(...)

From: Natur in Not Dithmarschen
Newsletter Natur-in-Not Dithmarschen vom 21.8.2012
Liebe Mitstreiter,
Am 26.6.2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass kein Grundbesitzer gegen seinen Willen auf seinem Grundstück die Jagd zulassen muss. Dieses wurde bisher von den Jagdvereinen und Jagdbehörden für zulässig erklärt und auch zwangsweise durchgesetzt.
Am 9.8.2012 habe ich bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Grundfläche gestellt.
Auf der Internetseite www.Natur-in-Not-Dithmarschen.de habe ich für Interessierte den Fall protokolliert und werde dieses in den nächsten Wochen ständig aktualisieren. www.natur-in-not-dithmarschen.de 
Die ausführliche Information ist über folgendem Link zu finden: www.natur-in-not-dithmarschen.de/antrag.htm 
An dieser Stelle möchte ich mich für die unermüdliche Unterstützung der Betreiber der Internetpräsentation www.zwangsbejagung-ade.de  bedanken, die sehr viele Informationen, aber auch Musterbriefe zur Verfügung stellen.
Ich bitte darum, diesen Newsletter an Grundbesitzer weiterzuleiten, die u. U. auch Interesse an einer jagdrechtlichen Befriedung haben könnten. Dafür bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Grade

*  *  *

EGMR stoppt Mafiosi-ähnliche Verletzungen des Eigentumsschutzes
22. Juli 2012
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte negiert die Zwangsmitgliedschaft von Eigentümern von Wald-, Feld- und Wiesenflächen in einer Jagdgenossenschaft. Jäger und deutsche Politiker sind aufgebracht.
http://newsbattery.blogsport.de/2012/07/22/egmr-stoppt-mafiosi-aehnliche-verletzungen-des-eigentumsschutzes/ 

Waldbauer untersagt Jagd auf seinem Land
Lippische Landes-Zeitung
http://www.lz.de/aktuelles/aktuelle_meldungen_aus_der_region/6897713_Waldbauer_untersagt_Jagd_auf_seinem_Land.html 

 
From: "Wolfgang Zerulla" 
Jährlich werden in D. 200.000 Haustiere abgeschossen!

Über den Abschuss von (angeblich wildernden) Hunden und Katzen wird seit
Jahren viel diskutiert. Jagdgegner verbreiten Zahlen von 400.000 und mehr,
Jäger bestreiten den Haustierabschuss und beschränken ihn auf wenige
Einzelfälle nachgewiesener Wilderei.

Tatsache ist, dass der Abschuss von Hunden lt. Jagdgesetzen nur erlaubt ist
wenn der Hund aktiv wildert und nicht anders davon abgehalten werden kann.
Bei Katzen ist das anders, hier wird grundsätzlich Wilderei zugrunde gelegt
wenn eine Katze weiter als 200 - 500m (je nach Bundesland unterschiedlich)
von der Wohnbebauung entfernt angetroffen wird.

Gesicherte Zahlen gibt es kaum. Aber legen wir doch mal die Antwort auf eine
kleine Anfrage, Drucksache 14/10696 aus 2010, im Landtag NRW zugrunde, dort
wurden Haustierabschüsse gemeldet und erfasst:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10696.pdf 

Wenn man den Durchschnitt aus den Jagdjahren 1999/2000 bis 2008/2009 nimmt
dann werden pro Jahr allein in NRW 199 Hunde und 15.580 Katzen erschossen.
Das sind die offiziell gemeldeten Zahlen. Eine Dunkelziffer wird es da
sicher geben, über deren Höhe ich hier aber nicht spekulieren möchte.
Jedenfalls kann man den Abschuss von Haustieren da nicht mehr als seltene
Einzelfälle abtun.

Aber wie viele Haustiere werden in D. gesamt geschossen?

Rechnen wir das mal hoch. Das kann man nach der Landesfläche machen: NRW
34.088 km² zu D. 357.121,4 km² = 9,55% (Quelle: Wikipedia)
Demnach würden in D. jährlich 2.084 Hunde und 163.141 Katzen abgeschossen.

Aussagekräftiger als die Landesfläche ist m. A. jedoch die Waldfläche, denn
in Wohn- und Industriegebieten wird ja nicht geschossen:
NRW 887.550 ha zu D. 11.075.800 ha = 8% (Quelle: Bundeswaldinventur)
Demnach wären es sogar 2.488 Hunde und 194.750 Katzen die jährlich in D.
abgeschossen werden. Zusammen 197.238 Haustiere jährlich !!!

Wie gesagt: das sind die offiziell gemeldeten Zahlen aus NRW. Dunkelziffer
nicht eingerechnet. Und die angeschossenen Tiere, die mit Schussverletzungen
nachhause kommen, ebenfalls nicht.

Das liegt deutlich unter den von Jagdgegnern behaupteten Fällen. Aber
seltene Einzelfälle oder die Taten weniger schwarzer Schafe, wie die Jäger
das behaupten, sind das jedenfalls nicht mehr.

Und das ist nicht nur ein Thema für Tierschützer, dem müssen sich auch die
Jäger stellen wenn sie mehr Akzeptanz von der Bevölkerung erwarten. Da nutzt
es gar nichts sich bockbeinig auf die Jagdgesetze oder die im GG verbriefte
freie Jagd zu berufen. Mit dem fröhlichen Treiben könnte nämlich ganz
schnell Schluss sein wenn ca. 30 Mio. Haustierhalter (In 43 Prozent aller
deutschen Haushalte werden Haustiere gehalten) gegen 350.000 Hobbyjäger über
Gesetzesänderungen abstimmen.

Tierfreundliche Grüße

Wolfgang H. Zerulla

 
Von Abschaffung-der-Jagd.de: Mai 2012
Liebe Freundinnen und Freunde einer Natur ohne Jagd,
in mehreren Bundesländern wird über die Novellierung der Landesjagdgesetze diskutiert.
Die Initiative zur Abschaffung der Jagd hat gemeinsam mit anderen Tier- und Naturschutzorganisationen "Forderungen für eine Reform der Landesjagdgesetze" mit entsprechenden Fakten sowie ein "Konzept für eine Natur ohne Jagd" zusammengestellt.
pdf-download: http://www.abschaffung-der-jagd.de/downloads/jagdgesetznovellierung2008.pdf 

NEU: Sie können sich den "Forderungen für eine Reform der Landesjagdgesetze" über unser online-Formular anschließen:
http://www.abschaffung-der-jagd.de/action/novellierungderjagdgesetzejetzt.html 
 
Manuskript des Vortrages von
Harald Hoos (pro iure animalis)
anlässlich der Tagung Jagd & Jäger ins Museum
der Liga zur Abschaffung der Jagd
in Bozen (I) am 19. Mai 2012
http://www.pro-iure-animalis.de/dokumente/vortrag_bozen_www.pdf 
 
Auszug aus dem Pro iure animals Newsletter vom 4.3.2012
Hier noch einige Kurzinformationen zur Jagd.

Vierzig Menschen und zahlreiche Verletzte sind die jährlichen Opfer der Hobbyjagd in Deutschland, Opferzahlen, die von Politik und Jagdverbänden ignoriert bzw. bagatellisiert werden. Weitere Infos zu diesem Dauerthema finden Sie hier:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1019&Itemid=108 
und hier
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1015&Itemid=108 

Als letztes noch ein erschütterndes Beispiel, inwieweit die Jagd heute zu einem Großmassaker an unseren Wildtieren verkommen ist, an Wildtieren, an denen Sie und wir unsere Freude haben, wenn wir sie beobachten können, für Jäger allerdings lediglich lebende Zielscheiben darstellen. Lesen Sie den Bericht einer Fuchsjagd im bayerischen Roding: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1012&Itemid=108 
 
 
*  *  *
 
Was man so unter Hege und Pflege versteht...
Von: "Komitee gegen den Vogelmord e.V." komitee@komitee.de
Auszug aus Vogelschutz-Newsletter 8/2012
Liebe Natur- und Tierfreunde,
gute Nachricht aus dem Münsterland: Ein Jäger aus Heek (Kreis Borken) ist letzte Woche vom Amtsgericht Münster wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt worden. Zusätzlich wurde der Jagdschein des Mannes für die Dauer von 5 Jahren eingezogen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im August 2011 im Bereich einer illegal errichteten Fasanerie bei Heek mehrere Habichte mit illegalen Fallen gefangen hat. Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord hatten die illegalen Fallen seinerzeit entdeckt und die Polizei alarmiert.
Mehr Informationen zu dem Fall vom August 2011 und eine Fotodokumentation finden Sie hier:
http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/aktuell/habichtfang-heek 
Beste Grüße und schönes Wochenende
Alexander Heyd (Geschäftsführer)
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
 
 
Auszug aus dem Pro Iure Animalis Newsletter vom 18. Januar 2012
 
>>> Bitte großzügig weiterverteilen <<<

(..)

Für alle Tierfreunde, die keine oder nur vage Vorstellungen haben, zu welchen pervers-psychopathischen Handlungsweisen Jäger fähig sind, ein Beispiel im nachfolgenden von der Auslandsjagd und ein weiteres Beispiel als aktueller Auszug aus Jägerforen zur Fuchsjagd. Wenn Sie dabei noch bedenken, dass derartige Zeitgenossen innerhalb von 2-3 Wochen den Jagdschein erwerben können und damit freien Zugang zu Schusswaffen bekommen, kann es Ihnen eigentlich nur Angst und Bange werden. Aber lesen Sie selbst:
http://tierschutznews.ch/menschen/reisen/1348-perverse-jaeger-machen-jagd-auf-geschuetzte-tiere.html

und

http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1002&Itemid=108

 

Vor zwei Jahren hatten wir die Grundthesen zur Jagd verfasst. Dieser Ausarbeitung hatten sich weit über 30 Tierschutzorganisationen angeschlossen. Nachdem Sie nun vorstehende Artikel gelesen haben, werden Sie gewiss zustimmen, dass die Grundthesen aktueller denn je sind und einer weiten Verbreitung in der Bevölkerung bedürfen. Deshalb an dieser Stelle nochmal das Papier in vollem Umfang, das Sie gerne weiterverteilen können:
 
 

Ökonomisch-ökologischer Rahmen

  • Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd auf der einen Seite sowie die Zersiedelung unberührter Naturlandschaft auf der anderen Seite sind primär verantwortlich für die drastische Reduzierung der Artenvielfalt.
  • Intensive Agrarwirtschaft raubt der Tierwelt den Lebensraum; überlebende Tiere werden durch ausufernde Bejagung sukzessive an den Rand des Aussterbens getrieben.
  • Die Forstwirtschaft ist an einer Gewinnmaximierung der Holzerträge orientiert. Das Schlagwort "Wald vor Wild" definiert die Situation, Waldtiere sind der Störfaktor dieser Industrie. Waldschäden durch Verbiss sind nachweislich Vorwand, Wildtiere gewaltsam an einen nach wirtschaftlichen Interessen definierten Normbestand anzugleichen. Die gesamte freie Natur wird zu einem Freiland-Industriekomplex umgebaut.
Psychologisch-pathologische Komponente
  • Felder und Wälder sind zum Teil in Privatbesitz, zum Teil in Staatsbesitz. Der Staat ist per Verfassung Sachwalter des Volksvermögens; Wildtiere gehören somit dem gesamten Volk und nicht einer Minderheit von Jägern, die sich zum alleinigen Nutzer der Tiere aufgeschwungen hat. "Naturschutz" durch Jagd findet nicht statt, Trophäenkult und Schießvergnügen sind vorrangig. Die Jagd ist ein weitgehend lustbetonter und breit gestreuter Arten-Terrorismus.
  • Jagd ist die letzte legale Möglichkeit, in Friedenszeiten mit der Waffe ungestraft zu töten. Sie ist die letzte Möglichkeit, dem Tötungstrieb hemmungslos nachzugehen. Waffenbesitz birgt – wie Beispiele drastisch belegen – immer die Gefahr des Missbrauchs.
  • Anzutreffen sind in diesem Umfeld vorwiegend mental entsprechend gelagerte Individuen, denen Mitgefühlsfähigkeit hochgradig fehlt. Ein Blick in Jägerzeitungen bestätigt dies und offenbart regelmäßig ein beängstigendes Tötungsvergnügen.
  • Der Neurologe und mehrfach ausgezeichnete Psychoanalytiker und Schriftsteller Paul Parin erklärte in seinem viel beachteten Buch "Die Leidenschaft des Jägers" (Europäische Verlagsanstalt, 2003): "Die wirkliche Jagd ist ohne vorsätzliche Tötung nicht zu haben. Leidenschaftlich Jagende wollen töten. Jagd ohne Mord ist ein Begriff, der sich selber aufhebt ... Und weil es sich bei der Jagd um Leidenschaft, Gier, Wollust handelt – um ein Fieber eben –, geht es ... um sex and crime, um sexuelle Lust und Verbrechen jeder Art, um Mord und Lustmord."
Juristisch-strukturelle Komponente
  • Jagd ist in Strukturen eingebunden, die demokratische Regeln konterkarieren. Jäger sind oftmals Leiter der Jagdbehörden, entscheiden in eigener Sache über Auslegung, Anwendung und Sanktionen jagdlicher Vorgänge. Diese jagdfreundlichen Strukturen decken personell den gesamten gesellschaftlichen Bereich – vom Handwerker bis zum Minister – ab, ein Netzwerk, das den Beteiligten Vorteile und Abhängigkeiten garantiert.
  • Aufgrund dessen herrscht in den Wäldern weitgehend Rechtsfreiheit, Kontrollen der Jagd von behördlicher Seite finden so gut wie nicht statt. Jagdschutz ist zurückdelegiert an die Jäger, so dass sich innerhalb des Staates ein autonomes, selbstverwaltendes Interessensystem etabliert hat.
  • Die intensive Jagd – insbesondere auf Schwarz- und Rehwild – wird mit Schäden der Landwirtschaft und überhöhter Population begründet. Es gilt ausdrücklich festzustellen, dass
  1. keine summarische Schadenserfassung bei den Behörden stattfindet,
  2. die Wildbestände völlig unbekannt sind und nur aus den Abschusszahlen hochgerechnet werden,
  3. selbst die Abschusszahlen nicht systematisch erfasst werden.
  • Behördlich-jagdliche Entscheidungen fallen nicht anhand fundierter Ermittlungen und Zahlenwerke, sondern unterliegen dem populistischen Kalkül der anordnenden Behörde. Alternativen zur Bejagung werden nahezu nicht in Erwägung gezogen.
  • Auf Betreiben der Agrar- und Jagdlobby werden verstärkt revierübergreifende Treib- und Drückjagden durchgeführt, wobei jegliche Treibjagd tierquälerische Komponenten enthält allein aus der Tatsache, dass ungenau getroffen und nahezu wahllos geschossen wird. Für revierübergreifende Maßnahmen existiert als Gesetzesgrundlage im Jagdrecht lediglich der §10a BJagdG. Diese Vorschrift sieht vor, dass zum Zwecke der Hege des Wildes revierübergreifende Hegegemeinschaften gebildet werden können. §1 Abs. 1 BJagdG unterscheidet dabei eindeutig zwischen "Hege" und "Jagdausübung". Unter "Hege" versteht das Gesetz den Schutz und die Pflege wildlebender Tiere, wohingegen sich die "Jagdausübung" auf das Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild bezieht. Deutlich wird diese Trennung von "Hege" und "Jagdausübung", indem die Pflicht zur Hege beim Grundstückseigentümer verbleibt, auch wenn das Jagdausübungsrecht an die Jagdgenossenschaft abgetreten wird. Nach alldem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die revierübergreifende Jagdausübung.
  • Keinerlei fundiertes Zahlenmaterial liegt für alle anderen Tierarten vor. Beispielsweise unterliegt die Fuchs- und Vogeljagd keiner Beschränkung durch Abschussbegrenzungen, sodass es dem einzelnen Jäger frei steht, nach Belieben zu jagen. Dieser Freibrief begründet einen nie gekannten Wildtierterrorismus durch Antianimalisten.
  • Die gewachsenen Sozialstrukturen vieler Wildtiere, vor allem der Wildschweine, werden durch Jäger zerschossen. Leittiere, welche die Vermehrungsraten kontrollieren, sind in den Rotten und Verbänden kaum noch vorhanden. Die Populationsdynamik ist durch den erheblichen und immer mehr zunehmenden Jagddruck enorm gestiegen.
  • Die Füchse, die in freier Natur monogam und reviertreu sind, werden zum Ortswechsel gezwungen, um sich neue Partner zu suchen, da die Paare durch die Jäger auseinander geschossen werden. So werden durch Zerstörung sozialer Tierstrukturen nicht nur neue Paarbildungen verursacht, jedes weibliche Tier befruchtet und damit die Geburtenrate erhöht, sondern auch verstärkt Krankheiten übertragen, welche angeblich durch die Jagd bekämpft werden sollen.
  • Die Vogeljagd, speziell die Enten- und Gänsejagd, verursacht eine undifferenzierte Tierselektion ohnegleichen. Der Vogel, der auf seinen länderübergreifenden Flügen den Nachstellungen in einem Jagdrevier entkommen ist, unterliegt den gleichen Verfolgungen auf seinen Stationen im nächsten und übernächsten Revier. Diese Tiere sind dem lustorientierten Tierselekteur schutzlos ausgeliefert. Desaster in der Sozialstruktur betroffener Tierverbände und im Artengefüge ganzer Vogelbestände sind damit vorprogrammiert. Durch die Verwendung von Schrotmunition, die vielfach nicht sofort tödliche Steckschüsse mit inneren Verletzungen verursacht, erleiden jährlich Hunderttausende angeschossener Tiere einen langsamen, qualvollen Tod.
  • Für das reine Schießvergnügen gezüchtete und in Mitteleuropa ursprünglich nicht heimische Tiere wie z.B. Fasanen dokumentieren die pervertierte Auffassung von Tier- und Naturschutz. Auf der gleichen Ebene sind Winterfütterungen zu sehen. In forstlich nutzungsorientierten Stangenkulturen besteht ein ausgeprägter Mangel an Stauden, Buschwerk und Weichhölzern, sodass nur mit Hilfe der Zufütterung saisonal ungeeigneten Futters größerer Schaden im Forst verhindert und dabei gleichzeitig ein überhöhter Wildbestand zur weiterhin lohnenden Bejagung erhalten werden kann.
  • Absolut dekadent und morbide sind Auslandsjagden, in denen aus reiner Tötungsgier sowohl bestandsbedrohte und oft international streng geschützte Arten als auch zahme Zuchttiere (z.B. Löwen) von pathologischen Tiertötern erlegt werden.
Ethisch-politische Komponente
  • Tiere sind Individuen, die Freude und Leid, Schmerz und Glück erfahren können, die Rechte besitzen und die als Mitgeschöpfe geachtet werden müssen. Die Jagd widerspricht einem aufgeklärten, fortschrittlichen Verständnis von Natur und Tieren aufs Schärfste.
  • Die Menschheit hat sich per Selbsternennung und mit keiner naturwissenschaftlichen Logik in Einklang zu bringendem Selbstverständnis mit der Berechtigung ausgestattet, ohne Gewissensprobleme über die Interessen aller andersartigen Wesen (Arten) zu entscheiden, um diese nach Lust und Laune zu versklaven, zu töten, zu züchten und zu verändern. Die Jagd ist dabei nur eine kleine Facette dieses gigantischen anthropogenen Unfugs- und Unterdrückungssystems.
  • Das heutige Jagdgesetz ist aus der nationalsozialistischen Gesetzgebung hervorgegangen und in seinen Grundzügen bis heute gültig. Unverkennbar tauchen faschistoide Komponenten wie Männlichkeit, Einheit, Stärke, Riten, Symbole und die "regenerative" Kraft von Gewalt – umdefiniert als Gewalt gegen Tiere – auf. Gerade der exzessive Bezug zur Tradition stützt diese These.
  • Oft unterstützt faschistoides Gedankengut "rassisches" Überlegenheitsgefühl und ethnische Verfolgung. Der humane Bezug hat sich bei der Jagd auf einen animalistischen Bezug transformiert und sich in einen, dem menschlichen Rassismus vergleichbaren, Antianimalismus gewandelt. Durch biologischen Ranghöhenwahn des Menschen, speziell des jagenden Menschen, gegenüber der Tierwelt ist ein faschistoider Artenselektionismus entstanden, der in einen gnadenlosen Terrorismus gegen Wildtiere ausgeufert ist. Gegenüber einigen Tierarten (z.B. Fuchs) und definierten Feindgruppen (sog. "Raubzeug" und "Raubwild") ist ein genozidales Handeln zu erkennen.

Herzliche Grüße
für pro-iure-animalis

 
Dr. Gunter Bleibohm und Harald Hoos
 
 
Weitere Infos unter:
www.pro-iure-animalis.de
 

Nach oben

 
 

*  *  *

 
Auszug aus dem Pro Iure Animalis Newsletter vom 18. Januar 2012
 
>>> Bitte großzügig weiterverteilen <<<
 
 
Liebe Freunde der Tiere,
 
der IGNORO des Jahres 2011 geht an Lucia Puttrich, Umweltministerin des Landes Hessen.

Mit dem IGNORO haben wir eine Auszeich- nung geschaffen, die vom Empfänger wenig begehrt und schamhaft verschwiegen wird, von der Tierschutzseite jedoch große Beachtung findet. Zeichnet der Ignoro doch eine Person aus, die sich beispiellos wider den Tierschutzgedanken eingesetzt und durch ihr Handeln das Tierelend massiv vergrößert hat.
Nach dem Bischof von Speyer, Herrn Wiesemann und der inzwischen abgelösten Umweltministerin Conrad des Landes Rheinland-Pfalz konnte sich Frau Puttrich diese Trophäe als aktuelle Preisträgerin sichern, weil sie in mehr als devoter Art und Weise das hessische Jagdgesetz den Wünschen der Jagdlobby angepasst und rücksichtslos den Tierschutz in ihrem Bundesland verschlechtert hat.
Wir haben dieser Dame dazu eine "Laudatio" verfasst und ihr die entsprechende Urkunde per Post zugestellt. Den gesamten Vorgang der "Ehrung" können Sie hier inclusive der Laudatio nachlesen:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=986&Itemid=101

Wenn auch in Tierschutzbelangen unsere großen und kleinen Politiker regelmäßig durch Abstinenz und Desinteresse glänzen - und somit ihr wahres Gesicht zeigen - werden wir nicht nachlassen, die ungeheuren Verbrechen der heutigen Zeit gegen die Tierwelt anzuprangern.
Aus diesem Grund dürfen wir nochmal die Mahnwache in Worms, am Samstag den 21. Januar, ab 15 Uhr, erwähnen, die zur Erinnerung an die grausamen Hundemassaker anlässlich der Fussball-EM in der Ukraine leider notwendig wurde.
Details zur Veranstaltung finden Sie in nachstehendem Link; bitte erscheinen Sie möglichst zahlreich und unterstützen unser Anliegen!
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=984&Itemid=110

Wie in den vergangenen Jahren haben wir gleich zu Beginn von 2012 wieder gemeinsam mit unserem Partnerverein RespekTiere aus Österreich (www.Respektiere.at) einen Transport organisiert und finanziert, der es ermöglicht hat, 6 Straßenhunden aus Bulgarien eine neue Zukunft zu eröffnen.
Fotos der wunderbaren Tiere inkl. Adressen für Interessenten und den Bericht der Aktion finden Sie hier:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=983&Itemid=110

 
Zu dem Thema Auslandstiere paßt auch der wunderbare Tierkalender für 2012. Mit dem Kauf unterstützen Sie den Auslandstierschutz. Es gibt noch Restbestände.
Bitte informieren Sie sich hier:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=985&Itemid=109

Kein Newsletter ohne Hinweis auf Jagdperversitäten!
Lesen Sie selbst die "Zitate aus Jägermund" und daran anschließend den erschütternden Artikel von Respektiere zur Nacht des Fuchses, dann wird deutlich, was  Jägerschaft und zugehöriger Politklüngel unter angewandtem Naturschutz verstehen.
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=979&Itemid=110
und
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=978&Itemid=108

 
Für heute senden wir herzliche Grüße aus der Pfalz
 
für pro iure animalis
 
Dr. Gunter Bleibohm und Harald Hoos
 
 
Weitere Infos unter:
www.pro-iure-animalis.de

 

 
*  *  *
 
vom 6. Januar 2012 Jagdberichte und psychologischer Hintergrund
Liebe Freunde der Tiere,
man muss sich zu Beginn des neuen Jahres die grenzenlose Absurdität, den lebensverachtenden Hohn, der Aussage nochmal verdeutlichen, dass Jagd angewandter Naturschutz sei.
Jäger bezeichnen sich selbst als die Naturbewahrer, als die Heger und Pfleger unserer Wildtiere schlechthin, politische Gegebenheiten und medienwirksame Lobbyarbeit stützen und verbreiten dieses Bild in der Bevölkerung.
Wir müssen uns demgegenüber aber immer bewusst sein, dass diese Naturschützer täglich ca. 25.000 Tiere erschießen, über das Jahr gerechnet – je nach zugrunde gelegter Statistik – 6 bis 9 Millionen Lebewesen, also Töten als Schützen vorsätzlich fehlinterpretieren.
Weiterlesen: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=977&Itemid=92 

Nach oben

 


Ältere Schreiben entnehmen Sie bitte dem Archiv 2009 - 2011

 

Jägerlatein-Gesamtübersicht 

 

Zurück zur Hauptseite