Pressemeldungen / Termine |
Sollte die Frameseite fehlen, klicken Sie bitte hier
- 2011 -
Streit um das Schächten Der Tod, der in den Regelbüchern steht
Der Streit um das religiös konforme Töten von Schlachttieren während des islamischen Opferfestes spitzt sich wieder zu. Die Kritiker
verfolgen inzwischen ganz verschiedene Konzepte.
http://www.faz.net/aktuell/streit-um-das-schaechten-der-tod-der-in-den-regelbuechern-steht-11522985.html
Holland erwägt Verbot des Schächtens
008.04.1108.04.11|Politik
Amsterdam - Die Niederlande erwägen ein Verbot des rituellen Schlachtens von Tieren ohne vorherige Betäubung.
© dpa Archivbild zum Thema Schächten. Dabei werden die Tiere bei vollem Bewußtsein geschlachtet. Weiterlesen:
http://www.op-online.de/nachrichten/politik/holland-erwaegt-verbot-schaechtens-1195946.html
- 2009 -
Wie hoch wird wohl die Dunkelziffer sein? Schafe geschächtet http://www.16vor.de/index.php/2009/12/03/zehn-schafe-geschachtet/
Und diese Meldung dürfte meines Erachtens ähnlich gelagert sein: Entführung
Kölner Polizei rettet gekidnapptes Schaf
Köln. Es hatte niemandem etwas getan und trotzdem wurde es das Opfer eines hinterhältigen Verbrechens. Ein unschuldiges Schaf ist entführt worden. Die Täter sperrten es in den Kofferraum und versuchten, mit ihrem Opfer ins Ausland zu gelangen. Die Polizei stoppte die Entführer und rettete das Schaf.
Weiter unter: http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/kreis-mettmann/2009/12/3/news-142413807/detail.html
Keine Einzelerlaubnis zum Schächten
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einem türkischen Verein und einem Metzger das Schächten von Tieren für das Opferfest Kurban Bayram verboten.
http://www.sueddeutsche.de/v5438E/3167522/Keine-Einzelerlaubnis-zum-Schaechten.html
Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 27. bis 30. November 2009
Geschichtliche Grundlage in Stichworten
Auszug: Ein Merkmal des Opferfestes ist ferner, dass gesellschaftliche Vergnügungen organisiert werden. Besonders in den Städten und Ortschaften islamischer Staaten treffen sich die Kinder und Jugendlichen an den Stellen, an denen die Opfertiere geschlachtet werden; diese Orte fungieren zu diesen Zeiten als eine Art Messegelände, der Tiermord wird zum blutigen Spektakel.
In Deutschland leben zwischenzeitlich über 3,2 Millionen Bürger islamischen Glaubens, welche diese Glaubenswelt logischerweise nach Deutschland transferieren.
Vorsätzliche Tierquälerei durch Schächten
Damit Sie überhaupt eine genaue Vorstellung bekommen, von welch barbarischer Tierquälerei gesprochen wird, betrachten Sie bitte den nachfolgenden Film, den uns unsere Freunde von RespekTiere zur Verfügung gestellt haben.
Lesen Sie hier den gesamten Text: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=413&Itemid=86
Animals feel the pain of religious slaughter - Diese umfassende Studie wurde in England prämiert
http://www.hsa.org.uk/HSA%20Press%20Media.html
http://www.hsa.org.uk/Resources/Press/Media%20release%20Humane%20Slaughter%20Award%20October%202009.pdf
Schächten-Schmerzstudie in NewScientist!!
http://www.newscientist.com/article/mg20427303.700-animals-feel-the-pain-of-religious-slaughter.html
Animals feel the pain of religious slaughter
06.10.2009 Lebensmittel für Muslime - Mit Allah an der Fleischtheke
Von Daniela Schröder
AFP Reuters
Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt: Produkte, die nach den Regeln des Islam hergestellt werden, verkaufen sich in Frankreich und Großbritannien bestens. Doch in Deutschland fürchten Händler Ärger mit Tierschützern.
Lesen Sie hier weiter http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,651441,00.html*
In Deutschland ist offenbar alles möglich, wenn es darum geht, den Tierschutz an die Wand zu fahren! September/Oktober 2009 Pressemitteilung
Zu diesem Wahnsinn hier Schreiben von Ulrich Dittmann:
Die geschächtete Verfassung - Bankrotterklärung
der Justiz
Karlsruhe erlaubt Rüstem Altinküpe, Aßlar, betäubungsloses Schächten. (Pressemitteilung vom 02.10.2009 des Bundesverfassungsgerichts "Schächten von Tieren ") Dieses nun vorliegende Urteil erreichte - sicherlich nicht ohne politische Drahtzieher im Hintergrund - Schächt-Metzger Rüstem Altinküpe, Ex-Autoschlosser und Milli-Görüs-Ehrenmitglied, der einst beim Weg durch die Instanzen gar bei einer jüdischen (!) Gemeinde anfragte, ".ob er pro forma dort Mitglied werden könne, weil Juden in Deutschland das Schächten doch erlaubt sei" ( FR, 15.06.2002). Diese Information vorab, zur besseren Einschätzung der Integrität und praktizierten "Glaubensüberzeugung" des angeblich so strenggläubigen Sunniten und Beschwerdeführers - und zur "Recherchengewissenhaftigkeit" unserer höchsten deutschen Gerichtsbarkeit.- Die bereits zweite BVerfG-Entscheidung in dieser Sache ist als weiterer Rückfall in die Barbarei, als Kniefall und Kapitulation der Karlsruher Richter vor extremistisch-fundamentalistischen Glaubensgruppierungen anzusehen, die ihre nach hier importierten Glaubenswunschvorstellungen einer archaischen Tötungsart, auch in der westlichen Zivilisation etabliert und legalisiert ansehen wollen. Prof. Helmut Bachmaier im Südkurier vom 19.02.2002: "Da das Schächten nicht zu den substantiellen Glaubensinhalten zu rechnen ist, sondern nur Anhänger eines blinden Buchstabenglaubens es dazu gehörig auffassen, kann dafür auch nicht die Religions- oder Glaubensfreiheit reklamiert werden.(.) Der Hinweis auf die blutigen Tötungsmaschinen der Schlachthäuser der Schlachthäuser vermag das betäubungslose Schächten nicht zu legitimieren und durch religiöse Vernunft zu rehabilitieren." Und Georg Paul Hefty stellte bereits am 16.01.2002 in der FAZ frustriert fest: "Das Bundesverfassungsgericht ist offenbar nicht geeignet, in Deutschland jene Merkmale zu erhalten und jenen zivilisatorischen Fortschrittt zu sichern, die das Land, die Bevölkerung und den Staat bisher gekennzeichnet haben." Liberale, um Integration bemühte muslimische Bürger und Gläubige werden durch dieses Karlsruher Schächt-Schandurteil desavouiert - eine Deintegration vorangetrieben. Humanität und eine hier geltende Verfassungsethik, die bewusst zugefügte Tierquälerei explizit ausschließt, (was betäubungsloses Schächt-Zu-Tode-schinden zweifelsfrei bedeutet, sonst wäre diese Tötungsart auch nicht ausdrücklich laut regulärem Tierschutzgesetz verboten) liegt zertreten am Boden. Nach diesem zweiten Karlsruher Skandal Fehlurteil ( s. auch BVerfG-Entscheidung vom 15.01.2002 , Az.1BvR 1783/99) gilt fast zu befürchten, dass im Zuge von "Harmonisierungsbestrebungen", versteckt unter dem Mäntelchen des "Schutzes von Mindergewohnheiten", (s.a. "Diskriminierungsgesetze") Mädchenbeschneidungen, oder andere Perversitäten, eingefordert werden könnten. Vor nicht allzu langer Zeit billigte bereits eine Richterin in Deutschland die Züchtigung der Ehefrau durch den Ehemann, da dies laut islamischer Bewertung durchaus Usus sei. Scharia-Rechtssprechung auch in Deutschland? Schächten leistet gesellschaftlicher Verrohung Vorschub. Kultur, Zivilisation, sittliche, ethische Werte werden so höchstrichterlich legitimiert untergraben: Muslimische Metzger können zudem nach diesem Urteil aus Karlsruhe einen profitablen Wettbewerbsvorteil für sich verbuchen, so dem nicht endlich von politischer Seite entgegengewirkt wird - da muslimische Metzger Investitions-, Wartungs- und Folgekosten für tierschutzgemäße Betäubungsvorrichtungen sparen, die deutsche Mitbewerber aufwenden müssen. Marie von Ebner-Eschenbach bringt die schwelende Problematik auf den Punkt: "Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht". Die Frage drängt sich förmlich auf, ob Muslime ( und Juden) sich schon benachteiligt sehen dürfen, wenn sie nicht bevorzugt behandelt werden? Wie gehen übrigens Länder, deren Angehörige hier wie selbstverständlich grenzenlose Toleranz auf anachronistische Riten einfordern, selbst mit fremden Religionsbräuchen um? In manchen islamischen Ländern begibt man sich schon beim Blättern in einer Bibel auf einer Parkbank in Lebensgefahr und in Israel wurde zur Weihnachtszeit gar das Aufstellen eines Christbaumes in der Hotelhalle untersagt - Begründung: Götzendienst.- In Afghanistan und (anderen islamischen Ländern) schützen deutsche Soldaten unter Einsatz ihres Lebens (nach vorliegenden Meldungen sind es bereits über 30 tote deutsche Soldaten) die Einheimischen dort vor religiösen Fanatikern. Wer aber schützt die Einheimischen und ihre Tiere in Deutschland, vor Schächtterror, vor politischem und religiösem Fanatismus, vor multidimensionaler Gewalt? Gesellschaft, Staat, Justiz und Politik haben versagt, ergehen sich in polemischen Diskussionen und schizophrenem Denken. Insbesondere nach den Skandal-Urteilen höchstrichterlicher Gremien, namentlich ist explizit das Bundesverfassungsgericht zu benennen, ist nun die Politik gefordert. Erinnert wird an den im Sommer 2007 mit gewaltiger Mehrheit von der Länderkammer eingebrachten Bundesratsbeschluss der durch eine moderate Gesetzesänderung die Qualen der Schächttiere etwas mildern, wie auch überforderte Veterinärämter entlasten sollte. Doch das wurde von unseren Berliner Bundespolitikern mit vorgeschobenen nebulösen Ausflüchten schlicht boykottiert. Der damit befaßte Ausschuss für "Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" praktizierte schlichte Arbeitsverweigerung, vertagte Monat für Monat, Jahr für Jahr seine Entscheidungsfindung in dieser Sache auf den St.Nimmerleinstag. Das Ergebnis des Nichtstuns haben wir u.a. auch mit dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung hier nun vorliegen. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang jedoch auch: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2009 in dieser Sache verschweigt offenbar sehr zielgerichtet wesentliche Tierschutz-Auflagen die der Schächter aus Aßlar nach wie vor aus vorausgegangenen Urteilen zu erfüllen hat.- Wir werden über weitere Einzelheiten berichten. Nach diesem Skandalurteil sind zwingend Proteste von allen Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen - und tierschutzengagierten Einzelpersonen angesagt. Insbesondere die Politik ist nun gefragt - es wird hier keine Ruhe eintreten. Ulrich Dittmann e.V./ 03.10.2009
Arbeitskreis für
humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de und http://schaechten-apg.org ~~~~~~~~~~~~~~~~ Siehe: Pressemitteilung vom 02.10.2009 des Bundesverfassungsgerichts : Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich. Link zur Pressemitteilung : http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=385175 Anschrift: Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe Postfach 1771, 76006 Karlsruhe Telefonzentrale: 0721/9101-0 Fax: 0721/9101-382 E-Mail : bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Sollte die linke Navigationsseite fehlen, Sie wollen aber mehr über das Schächten erfahren, dann klicken Sie bitte hier PRESSEMITTEILUNG Karlsruher Schächturteil: Bundesverfassungsgericht verschweigt Verpflichtungen die dem Schächter aus Aßlar vorinstanzlich auferlegt wurden. Aus welchen Gründen auch immer, negiert das Bundesverfassungsgericht in ihrer herausgegebenen Pressemitteilung vom 2. Oktober 2009 Auflagen die dem Schächter R. Altinküpe mit Beschluss des VG Gießen vom 25.02.2009 (Az:10 L 80/09) auferlegt wurden - und die nach wie vor Bestand haben. Die einzige wesentliche Beanstandung des Bundesverfassungsgerichts ist die Auferlegung einer Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass während des Schächtvorganges ständig ein Amtsveterinär anwesend sein soll. Diese Vorgabe ist nach Ansicht des BVerfG nicht zumutbar - das eliminieren dieser Auflage ist naturgemäß eine entscheidende Erleichterung für Altinküpe bei seinen Schächt-Schlachtungen.- Nicht beanstandet werden konnten aber vom Bundesverfassungsgericht u.a. folgende Verpflichtungen, denen Altinküpe nach wie vor unterworfen ist: - Die Auferlegung der Verpflichtung, dass der Antragsteller die von ihm ab dem 23. Dezember 2008 vorgelegten Erklärungen listenmäßig zu erfassen und während des Schächtens vorzuhalten hat; - Die Auferlegung der Verpflichtung, dass der Antragsteller anhand dieser Listen selbst sicher zu stellen hat, dass geschächtetes Fleisch nur an Gläubige abgegeben wird, deren Bedürfnis durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung glaubhaft gemacht wurde bzw. wird; - Die Auferlegung der Verpflichtung, dass das geschächtete Fleisch nur an Endverbraucher abgegeben werden darf und dass ein Verkauf an Moscheevereine oder Lebensmittelläden nicht gestattet ist. Ein Hauptanliegen von Rüstem Altinküpe, geschäftstüchtig auch an andere als so genannte „strenggläubige“ muslimische Endverbraucher verkaufen zu können ist damit gescheitert. Er hat stets klagend vorgetragen, dass er ohne diese Möglichkeit, auch an andere als Personen aus diesem Personenkreis zu verkaufen, nicht mehr kostendeckend arbeiten könne.- Von daher sind diese oben angeführten, nach wie vor gültigen Auflagen des VG Gießen von hoher Bedeutung. Unverständlich, dass sie bei der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts keine Erwähnung fanden. Ulrich Dittmann / 05.10.2009 Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen
Tierversuche e.V. Post 1169
Siehe auch - Linkhinweise:
* * * Grundsätzliches: Sind wir Tierfreunde oder Tierquäler? Es gibt viele Tierfreunde in Deutschland. Sehr viele. Wir gehören zu den tierfreundlichsten Ländern - sagt man . Und schenkt man Politikeraussagen Glauben, haben wir auch das beste Tierschutzgesetz der Welt. Kenner der Materie sprechen hingegen von einem "Tiernutzgesetz", das in der Praxis kein Tier vor Mißhandlung schützt. Denn der Begriff 'Tierschutzgesetz' täuscht darüber hinweg, daß es leider eher Hauptanliegen des Gesetzes ist, gnadenlos die Ausbeutung von Tieren zu regulieren und letztlich auch zu legalisieren - statt zu schützen. Sei es bei offiziellen Umfragen zum Welttierschutztag am 4. Oktober, oder in privaten Gesprächen, immer wieder wird von der Bevölkerung bekundet, wie sehr "tierlieb" man doch sei. Es ist "in", gehört heutzutage einfach zum guten Ton, sich demonstrativ zum Umweltschutzgedanken zu bekennen und ein Herz für Tiere zu zeigen. Doch wie tierfreundlich sind wir im Alltagsleben, wie sieht es wirklich aus ? Ist vieles vielleicht nur ein leeres Lippenbekenntnis? So bezeichnet sich ein Tierexperimentator - tagsüber beschäftigt ätzende Flüssigkeiten in Kaninchenaugen zu träufeln - abends, bei einem Fernsehinterview, währenddessen er demonstrativ für die Kamera seinen schwanzwedelnden Hund streichelt, als Tierfreund. Auch der Betreiber einer Hühnerlegebatterie, dessen quälerisch gehaltene Tiere nach höchstrichterlicher Entscheidung "KZ-Hühner" genannt werden dürfen, sieht sich als Tierfreund und schämt sich nicht zu versuchen diese widerliche Tierschinderei mit perfiden Ausreden zu verteidigen, "... seine Hennen seien so vor natürlichen Feinden (Fuchs, Habicht) fürsorglich geschützt und legten wohlbehütet im Warmen ihre Eier". Reiter, die aus Ehrgeiz ihr 'Sportgerät' Pferd überanstregen, ja sogar zu Tode schinden, Züchter jeglicher Couleur, die stolz oft zusätzlich Krüppel-Qualzuchten "kreieren" , oder letztlich nur für den Schlachthof die 'Ware' Tier vermehren, wie auch professionelle Tierhändler und Geschäftemacher und, und, und... - sie alle geistern als "Tierfeunde" durch die Statistiken. Auch bei den Kleintierliebhabern ist der Schritt von der Tierliebe zur Tierquälerei nicht allzu groß . Meist aus Unkenntnis der tierischen Bedürfnisse, Gleichgültigkeit, oder sträflicher Dummheit vegetieren Vögel in zu kleinen Volieren, Fische in schlechtbelüfteten, überfüllten Aquarien, und sind Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Hausratten oder Mäuse dem Halter nach der ersten interessanten Zeit langweilig geworden und werden nur noch notdürftig versorgt, bis ein gnädiger Tod sie in ihren Käfigen von ihren Leiden erlöst. Katzen werden wider besseres Wissen oftmals auch von "Tierfreunden" aus blankem Geiz nicht kastriert - trotz Katzenschwemme, trotz unübersehbarem Katzenelend und immerwährender verzweifelter Appelle der Tierschutzorganisationen. Der Hund hängt lebenslang an der Kette, oder kommt niemals aus dem Zwinger, oder dunklen Kellergewölben heraus - sein 'Besitzer' sieht sich ebenfalls als Tierfreund, füttert er ihn doch, so etwas übiggeblieben ist, gewissenhaft mit Essensresten, gleich einer vierbeinigen Mülltonne.- Der deutsche Tourist, der mit dem Kauf einer Eintrittskarte die Barbarei des Stierkampfes in staubigen Arenen Spaniens unterstützt (Zitat : "... muß man doch gesehen haben, um mitreden zu können") und anschließend im Schickeria-Restaurant genüßlich den bei lebendigem Leib in kochenden Wasser zu Tode gequälten Hummer als "Delikatesse" verspeist, mag sich möglicherweise auch als Tierfreund bezeichnen - hat er doch im heimatlichen Garten ein hübsches Vogelhåuschen aufgestellt.- Priester der Amtskirchen, Möchte-gern-Koryphäen der Nächstenliebe halten salbungsvolle Kanzelreden, tolerieren jedoch übelste Tierquälerei wie betäubungsloses Abmetzeln (Schächten) von Tieren, verherrlichen pharisäerhaft als Hege bezeichnetes Tun der Metzger im grünen Jägergewand und beweihräuchern in verfälschenden "Hubertusmessen" mit heuchlerischem Brimborium das Tiermorden in Wald und Flur. So bastelt sich jeder nach eigenem Gutdünken (s)ein beliebiges Tierschutzverständnis zurecht. Das Wort "Tierfreund", sprich 'Freund des Tieres' wird zu leichtfertig gebraucht, ja vielfach mißbraucht, stellt es doch im Sinne der Begrifflichkeit angewandt, eine hohen Anspruch. So ist es leicht und eigentlich selbstverständlich, dem im eigenen Haushalt lebenden Hund, oder der Katze, die artgerecht mit Familienanschluß gehalten werden, ein guter "Freund" zu sein. Man mag dann ein Hunde- oder Katzenfreund sein. Aber ist man deshalb schon ein Tierfreund ? Hier ist ein großes Fragezeichen angebracht. Soll unsere Freundschaft, unser Mitgefühl zum Tier glaubhaft und ernsthaft sein, darf sie nicht selektieren und klassifizieren in Streichel- Nutz- Versuchs- und Pelztiere, wie es oft - zu oft - auch von manchen selbsternannten Tierfreunden geschieht. Denn Freunde nutzt man nicht aus, zieht ihnen nicht das Fell über die Ohren - und Freunde ißt man übrigens auch nicht auf.- Der Begriff 'Tierfreund' beinhaltet Verantwortung gegenüber aller Kreatur, gegenüber allen Tierindividuen und Arten, auch wenn sie uns persönlich nicht nahe stehen oder besonders sympathisch sind. Zur Verdeutlichung sei ein Beispiel angeführt : Wer zwingt uns das "Ekeltier" Spinne in der Wohnung totzuschlagen, anstatt das nützliche Krabbeltier zu fangen und unversehrt aus dem Fenster zu befördern ? Ist es das Gefühl uns dabei lächerlich zu machen, oder nur Gedankenlosigkeit ? Schon vor über 150 Jahren schrieb dazu Heinrich Heine : "Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten, aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen." Gefordert ist mehr ehrliches Tierschutzverhalten im Alltagsgeschehen. Glaubwürdigkeit misst sich weniger an hehren Absichtserklärungen oder markigen Lippenbekenntnissen - sondern am Verhalten. Edle Gesinnungsethik muß in Handlungsethik münden. Was nutzt ein Staatsziel Tierschutz ( s. GG Art 20 a), wenn die Umsetzung dieser Verfassungsvorgabe durch eine Verweigerung der Politik das Verbandsklagerecht auch für Tierschutzverbände einzuführen, brachial blockiert wird ? Jedes "Nein" eines Volksvertreters zu dem rechtstaatlichen Instument "Verbandsklage", entlarvt auch das unmißverständliches Nein dieses Politikers zum Tierschutz - und muß auch das Wahlverhalten eines jedes ernsthaften (!) Tierfreundes beeinflussen ! Überall im Alltagsgeschehen könnte ein wenig mehr Ernsthaftigkeit und Nachdenklichkeit den Tierschutz voranbringen. Das beginnt bereits beim Einkauf. Dr. Andreas Grasmüller, München in einem Fernseh-Interview schon vor 30 Jahren :"Wenn alle Hausfrauen, die für sich in Anspruch nehmen Tiere zu lieben, keine Eier aus der Legebatterie kaufen würden, wäre das Problem der Hühnerkäfighaltung längst gelöst". Die Nachfrage regelt das Angebot. Eier aus artgerechter Freilandhaltung sind mittlerweile überall erhältlich. Andernfalls fragen Sie konkret danach - auch bei anderen Produkten - um den Händler zur Listung von möglichst qualfrei erzeugten Tierprodukten mit einem Bio-Siegel zu motivieren. Wenn wir auf den Kauf von Pelzerzeugnissen ( auch bei Accessoires, oder versteckt als Futter verarbeitet) verzichten, würden auch in diesem Bereich viele vollkommen unnötige Quälereien vermieden. Wir können uns heute im Zeitalter modernster Fertigungstechniken und Hightech-Materialien warm und elegant kleiden, ohne perverse Eitelkeiten auf Kosten von qualvoll in Fallen gefangenen Wildtieren, oder verkrüppelten Zucht'pelz"tieren befriedigen zu müssen. "Ein Pelzmantel soll Vornehmheit repräsentieren. Aber bei soviel Qual, Not, Blut der geschundenen Kreatur, enthüllt er eine ganz andere Mentalität - Gefühlskälte, Arroganz und nichts als eitle Dummheit". (Verhaltensforscher Vitus B. Dröscher) Bei der Entwicklung immer neuer, für unser Wohlbefinden absolut überflüssiger Produkte aus den Chemieküchen, für Kosmetika, Putz- und Waschmittel, werden täglich tausende Tiere "verbraucht". Sie leiden und sterben in den Laboratorien für Erzeugnisse die ohnehin in unüberschaubarem Überfluß auf dem Markt vorhanden sind. Dies müßte nicht sein, wenn der Verbraucher - sich seiner Verantwortung und Käufermacht bewußt - ausschließlich auf Naturprodukte, oder altbewährte Artikel zurückgreifen würde, die nicht (mehr) in Tierversuchen getestet werden. (Positivlisten der Anbieter von tierversuchsfreier Kosmetika, sind u.a. bei PETA Deutschland e.V. erhältlich, oder im Internet unter www.peta.de einsehbar) Schließlich im medizinischen Bereich: Wann werden wir angesichts vielfacher Arzneimittelskandale endlich begreifen, daß mit Veterinärmedizin-Wissen - gewonnen im Tierexperiment - Homo sapiens-Gebrechen nicht kurierbar sind ? Denn der Mensch ist keine Maus ! Und gerade hier, wie auch bei den in der letzten Zeit in die Kritik gekommenen Gen-Manipulationen trifft besonders zu : Nicht alles was machbar erscheint, ist auch erlaubt. Moral und Ethik sind nicht nach Belieben teil- und anwendbar. So ist Tierschutzarbeit heute mehr denn je traurige Notwendigkeit. Mitleid alleine genügt nicht - helfen ist wichtig ! Und jeder kann helfen auf seine eigene, ihm individuell mögliche Art und Weise. Sei es durch aktive Mitarbeit in der Tierschutzbewegung, oder durch finanzielle Unterstützung einer engagierten Tierschutzorganisation seines Vertrauens. Jeder Einzelne, jeder Tierfreund im rechten Sinne des Wortes - als Freund des Tieres - kann durch sein Verhalten seinen Teil dazu beitragen, Tierschutz mit mehr Leben zu erfüllen. Indem er verantwortungsvoll allen (!) Tierarten und Tierindividuen gegenüber handelt und gerade in Alltagssituationen - über den Tellerrand seines eigenen Bereiches hinaus - sich engagiert für das Recht und den Schutz unserer älteren, aber so hilflosen, Tiergeschwister einsetzt. Ulrich Dittmann
|
Wenn unser Staat Schächten in Ausnahmefällen erlaubt, muß man sich über folgende Auswüchse nicht sonderlich wundern: Kriminalität
- Dutzende Tiere offenbar illegal geschächtet
Düsseldorf, 19.08.2009, Michael Mücke
Düsseldorf. „So etwas habe ich in den letzten 25 Jahren noch nicht erlebt.” Peter Steinbüchel, Chef des Amtes für Verbraucherschutz, betrachtet die Fotos von heimlich getöteten Tieren: Felle, Hufe und Knochen, einfach an Wegesrändern abgeworfen. Die Tiere sollen illegal geschächtet worden sein.
Lesen
Sie hier weiter
August 2009: Schächten - Tierschutz vs. Religion
von Katja Wilke
Weil ein türkischer Schlachter Schafe und Rinder ohne Betäubung schächten will, prozessiert er erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter müssen nun zwischen Glaubensfreiheit und Tierschutz abwägen.
Der muslimische Metzger hat das Schaf fest im Griff. Es blökt erbärmlich, zuckt und zappelt, während der Schlachter mit einem stumpfen Messer am Hals des Tieres herumwerkelt, ein minutenlanger qualvoller Todeskampf folgt.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Schchten-Tierschutz-vs-Religion/554613.html*
Er darf wieder Tiere quälen, obwohl er gegen die letzten Auflagen verstieß und wesentlich mehr Tiere schächtete, als ihm erlaubt war: Strenge Auflagen des Verwaltungsgerichts Gießen für Muslim-Schächter Altinküpe*
- 2008 -
Juli 2008: Ist Schächten Tierquälerei?Neue Erkenntnisse der Bundestierärztekammer
Das ist unser Grundgesetz. Klein, aber das hat es in sich. Da gibt es zum Beispiel den Artikel über die ungestörte Religionsausübung. Aber auch der Tierschutz steht im Grundgesetz.
Lesen Sie hier mehr*
Hörsendung von WDR 5 Hallo Ü-Wagen: Schächten, Sendung vom 17.03.2008
Quelle: http://www.wdr.de/radio/home/podcasts/channelausspielung.phtml?channel=hallouewagen*
Islamisches Opferfest: Preisgegeben an die Hölle*
- 2007 -
Stichwort: Islamisches Opferfest
Weil dieses Schächten ohne vorherige Betäubung nach dem deutschen Tierschutzgesetz
verboten ist, lassen viele Gläubige im Ausland schlachten.
http://elf.scm-digital.net/show.sxp/712_stichwort__islamisches_opferfest.html*
Bilanz 1. Tag des Schächtsfestes Türkei/Übersetzung APG e.V.
Pressemitteilung: Muslimisches Opferfest Fortschritt auch für Tiere nutzen!
- 2006 -
27.09-06 Muslime in Deutschland
tagesschau.de - Germany
... Ebenfalls ausnahmslos wird von allen das gegen geltende Tierschutzbestimmungen
verstoßende Schächten ohne Betäubung gefordert...*
Passend dazu: ISLAMKONFERENZ-TEILNEHMER Von radikal bis liberal
Spiegel Online - national,Germany
... deutschen Schulen ein. Ebenfalls möchten sie eine Ausnahmegenehmigung
für das Schächten in Deutschland durchsetzen. Der Verband .....
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,439496,00.html*
Landwirt im Schussfeld
Ösiland PAMPHLET / In einem anonymen Flugblatt wird der Gugginger Bauer Franz Neidl
verunglimpft. An seinem Hof wird seit vielen Jahren ein blutiges Ritual
praktiziert*
Tiere ohne Betäubung bei Fest geschlachtet
Strafanzeige nach Kurban Bayram gestellt
Kreis Lippe (va). Die Veterinäre des Kreises Lippe kamen genau zum richtigen Zeitpunkt: Bei Überprüfungen während des islamischen Opferfestes Kurban Bayram wurden in zwei Schafhaltungsbetrieben "Schwarzschlachtungen" aufgedeckt.
Lesen
Sie hier mehr*
Machen Sie mit: Animal Rights - Protest gegen das Schächten*
Schächten zum Opferfest auch in Götzenhain - Schafzüchter Erich Erdmann erhielt kurzfristig die Genehmigung "Aus Sicht unseres Veterinäramts", so Egenolf, "wurde der Nachweispflicht nicht genügt."(...)"Wie schon im Jahr zuvor hat ein Gericht in einem Eilverfahren dem traditionellen Schächten doch zugestimmt." Lesen Sie hier mehr*
Muslime schächten in Eupen und führen das Fleisch nach Deutschland ein*
Opferfest im Kairo - Es riecht nach Blut, Tieren und Heu*
Im Namen des Herrn - Das Opferfest gehört zu den höchsten religiösen Feiern der islamischen Welt*
AUF GUT GRÜTERS AAP - Rituelle Schlachtungen an drei Tagen erlaubt*
Spenden statt Schächten
Zwar hat die DITIB als größte islamische Organisation hierzulande eine
Kurzzeitbetäubung der Tiere für zulässig erklärt, aber für viele Muslime kommt
dennoch nur eine betäubungslose Schlachtung in Frage.
http://www.ksta.de/html/artikel/1136707591349.shtml*
Wird er wirklich? Schaecht-Verbot durchsetzen - Seehofer muss jetzt handeln
ISLAM / Das Opferfest naht – da wollen auch in Deutschland viele Muslime wieder schächten
Die Wahl der Qual
Tiere ohne Betäubung zu schlachten ist nach dem Gesetz hierzulande verboten.
Aber es gibt Ausnahmen. Besuch bei einem türkischen
Metzger*
- 2005 -
13.06.05 Tierschutzpartei fordert Änderung des Schächtparagraphen im Tierschutzgesetz
Blut in den Straßen
Trotz aller Appelle: Viele
Türken schlachteten Tiere zum islamischen Opferfest in der Öffentlichkeit*
Lesermeinungen: Das Opfertier als Mitgeschöpf*
Nicht mehr ganz neu, wurde aber nie zurückgenommen: Der Hammer: Bistum gönnt Muslimen betäubungsloses Schächten*
Die Tiere werden wissen warum: Polizisten jagen vor Opferfest ausgebüxte Rinder*
Pressemitteilung 18.01.05: Gesetzes-Novelle zum Schächt-Paragrafen geplant?
Betreff: Mahnwache der Tierschutzpartei
Arbeitskreis für Umwelt und Tierschutz: Betäubungsloses Schächten ist Tierquälerei
Bilanz 1. Tag des Schächtsfestes Türkei/Übersetzung APG e.V. |
From: AnimalProtectionGroup Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
Bilanz 1. Tag des Schächtsfestes Türkei/Übersetzung APG e.V.
Kurzübersetzung des Textes
für Tierrechtsarbeit
© Animal Protection Group
Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
www.animalprotectiongroup.de
Bis jetzt haben sich 1418 unerfahrene Schächter beim Schächten von Opfertieren selbst verletzt.
Lediglich in der Stadt Izmir haben sich ca.100 verletzte Menschen bis in die Mittagstunden in der
Notfallambulanz gemeldet.
Antalya:
Obwohl die Stadtverwaltung Antalya mehrere zentrale Schächtplätze zur Verfügung gestellt hat, wurde
festgestellt, daß einige Bürger ihre Opfertiere auf den Strassen und in Nebengassen geschächtet haben.
Trotz der Warnung die Anwesenheit der Kinder beim Schächten zu unterbinden, wurden viele mitgenommen.
Es wurden mehrere eigenartige und merkwürdige Szenen beobachtet, wie z.B., wie die Menschen ihre
Opfertiere in dem Gepäckraum ihres Autos zu transportieren versucht haben.
Kayseri
Mehrere Personen wurden an Händen und Fingern sowiedurch die Hörner und die Huftritte der Opfertiere
verletzt.
Quellenangabe : http://hurarsiv.hurriyet.com.tr/goster/alarmnews.aspx?DocID=5704478 Sonntag 19.29
Pressemitteilung: Muslimisches Opferfest Fortschritt auch für Tiere nutzen! |
Eckard
Wendt, Vorsitzender
Auf
der Geest 4
21435
Stelle
Tel.
/ Fax: 04174 – 5181
E-Mail:
info
-at- tierschutz-landwirtschaft.de
Internet: www.tierschutz-landwirtschaft.de
Stelle, den 28.12.2006
Angesichts des
vielfachen Leids überall in der Welt bedürfen wir alle des Friedens und des
Segens Gottes, möge er Allah genannt werden oder wie auch immer. Muslime
leben heute nicht mehr wie zu Mohammeds oder gar zu Abrahams Zeiten. Ganz
selbstverständlich machen sie Gebrauch von allen möglichen Errungenschaften
vom Fernsehgerät bis zum Mobiltelefon, von Medikamenten bis zu modernsten
Operationsmethoden. Es ist deshalb ein Anachronismus, wenn Muslime beim
Opferfest und überhaupt im Zusammenhang mit der Tötung von Nutztieren altertümliche
Methoden anwenden. Deshalb appelliert der Tierschutzfachverband
„Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) an alle
Muslime, nicht nur Allahs Erbarmen zu preisen, sondern sich auch selbst der
Tiere zu erbarmen.
Die AGfaN e.V. erinnert
daran, dass auch nach islamischem Verständnis Allah (Gott) uns Menschen erschuf und beauftragte, seine
Statthalter auf Erden zu sein und seine Schöpfung pflegend zu bewahren. Er gab
uns Verstand, damit wir ihn nutzen. Das Ergebnis unserer Geisteskraft erkennen
wir heute in vielfältigen Errungenschaften. Muslime reisen nicht nur mit
verschiedenen Transportmitteln in den Urlaub oder in die Heimat ihrer Eltern und
Großeltern. Sie fliegen selbstverständlich mit Düsenflugzeugen zur Hadsch
nach Mekka, statt diese Pilgerwanderung noch wie Mohammed zu Fuß oder auf dem Rücken
eines Kamels zurückzulegen!
Medizinische Fortschritte werden auch von Muslimen wie selbstverständlich in Anspruch genommen. Dies gilt für lebenserhaltende Operationen ebenso wie im Zusammenhang mit früher tödlich verlaufenen Krankheiten (z.B. Blinddarmentzündungen) und Unfällen, die ihre Schrecken verloren haben. Orthopädische Operationsverfahren schenken Gebrechlichen neue Lebensqualität (Hüftgelenke!). Welcher Muslim würde sich noch einen schmerzenden (Weisheits-)Zahn ohne lokale Betäubung ziehen lassen?
Muslime sollten vor diesem
Hintergrund darüber nachdenken, ob es überhaupt noch im Sinne Allahs (Gottes)
sein kann, wenn Tiere heute auf dieselbe Art getötet werden, wie sie Abraham
als tierschonendstes Verfahren zur Verfügung stand. Gewiss würden Abraham und
Mohammed jetzt diejenige Methode anwenden, die das Leiden der Tiere auf das
unvermeidbare Maß beschränkt, also die elektrische Betäubung oder den
stumpfen Bolzenschuss mit einer Platte auf den Vorderschädel, der unblutig
erfolgt, aber dennoch das Bewusstsein sicher ausschaltet. Muslime nennen Allah
nicht nur den Erhabenen, sondern auch den Barmherzigen. Wir fragen unsere
muslimischen Mitbürger, wie ihr Gotteslob mit Handlungen vereinbar ist, die
seinen Geschöpfen schrecklichste Todesängste bereiten.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an Eckard Wendt (s. o. oder ausnahmsweise auch unter der Mobil-Nummer: 160-92750589)
- 2006 -
Schaecht-Verbot durchsetzen - Seehofer muss jetzt handeln |
Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Datum:
06.01.2006
Zum islamischen Opferfest vom 10. - 13. Januar 2006
Schaecht-Verbot durchsetzen - Seehofer muss jetzt handeln
Anlaesslich des diesjaehrigen islamischen Opferfestes vom 10.-13.
Januar draengt der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte Bund und Laender erneut, das
betaeubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland ausnahmslos zu verbieten.
Nach Aussagen des Tierrechtsverbandes habe sich in den letzten zwei Jahren in der
Rechtsprechung eine erfreuliche Entwicklung zu Gunsten des Tierschutzes ergeben. So kommt der
hessische Verwaltungs- gerichtshof in seinem Urteil vom 24.11.2004* zu dem Schluss, dass ein
generelles Verbot des betaeubungslosen Schlachtens fuer Muslime moeglich sei und durch ein
entsprechendes Gesetz geregelt werden koenne.
"Doch Politiker druecken sich bisher vor einem konsequenten Schaecht- Verbot,
vermutlich weil diesem noch immer der unzutreffende Verdacht antisemitischen Gedankengutes
anhaftet. Es geht aber ausschliesslich darum, Tieren vermeidbare Schmerzen und Leiden zu
ersparen und nicht um eine Diskriminierung von Glaeubigen. Eine solche Verquickung ist
unlauter", so Vorstandsmitglied Dr. Christiane Baumgartl-Simons.
Moslems und Juden ist es erlaubt, rituelle Schlachtungen nach vorausgegangener
Elektrokurzzeitbetaeubung, die Bewusstsein und Schmerzempfinden der Tiere ausschaltet,
durchzufuehren. Solange aber das deutsche Tierschutzgesetz Ausnahmen von jeglicher Betaeubung
gestattet, wuerden die unnoetigen Qualen der Schafe und Rinder beim Verbluten niemals
aufhoeren, urteilen die Tierrechtler.
Zurzeit ist zwar ein Revisionsverfahren zum oben genannten Urteil beim
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhaengig, doch auf dessen Entscheidung duerfe die
Politik nicht laenger warten. Vielmehr muesse Minister Seehofer jetzt einen Gesetzesentwurf
vorlegen, der betaeubungsloses Schlachten ganz verbietet. Hessen hat bereits einen
entsprechenden Antrag auf Aenderung des Tierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht, an
dem sich Minister Seehofer orientiere sollte.
Nach Ansicht des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte gibt es insbesondere
aufgrund der Staatszielbestimmung Tierschutz und der juengsten Gerichtsentscheidungen kein
Argument mehr, weshalb Tiere in Deutschland bei vollem Bewusstsein aus religioesen Gruenden
unter Angst und Schmerzen verbluten muessten.
* Aktenzeichen 11 UE 317/03
HTML-, TXT- und PDF-Versionen dieser Pressemitteilung bieten wir im Laufe des Tages unter
folgender URL im Internet an:
http://www.tierrechte.de/p77001007x1206.html
~~~~
der infodienst:
Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
eMail: info@tierrechte.de Internet: http://tierrechte.de/
- 2005 -
Tierschutzpartei fordert Änderung des Schächtparagraphen im Tierschutzgesetz |
Tierschutzpartei fordert Änderung des Schächtparagraphen (§ 4 a, 2, 2) im Tierschutzgesetz
Betr.: Plenarsitzung des Bundesrates am 17.6.2005; Drucksache 418/05
Tagungsordnungspunkt 14. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes - Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum
betäubungslosen Schlachten - Antrag des Landes Hessen.
Aus Anlaß der hessischen Bundesratsinitiative, fordert die Tierschutzpartei
von der Bundesregierung eine Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes. Zur
Begründung führt Jürgen Gerlach, Bundesvorsitzender, an, dass die zur Zeit
fehlende Rechtssicherheit endlich beseitigt werden müsse und in ganz
Deutschland einheitliche Regelungen für das Schlachten von Tieren zu gelten
haben. Jede Schlachtung darf nur mit vorhergehender ausreichender Betäubung
erfolgen.
Die Tierschutzpartei verweist darauf, dass es in keiner Religion zwingende
religiöse Vorschriften für das Schlachten ohne Betäubung gibt, aber noch
immer werden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Der Tierschutz hat seit August
2002, nahezu drei Jahre lang, Verfassungsrang, so dass auch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002, das große Empörung in Deutschland
hervorrief, nicht mehr bindend ist.
Einen deutlichen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Gesetzänderung gab der
Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in seiner Entscheidung vom
24. November 2004 (AZ 11 UE 317/03), der auf die Rechtsunsicherheit seit der
Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz hinweist. Deshalb ist der
Gesetzgeber gefordert, das Tierschutzgesetz den vorhandenen Rechtsnormen und
dem ethisch-moralischen Empfinden der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung
in Deutschland anzupassen.
Die Streichung der Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2
Tierschutzgesetz ist angesichts des Fehlens zwingender religiöser Gründe für
das quälerische betäubungslose Schächten dringend geboten, so Jürgen
Gerlach. Sofern sich der Bundesrat nur auf den vorgelegten Kompromis-Text
des Landes Hessen verständigen kann, sollte im letzten Absatz zumindest der
Begriff "erheblichen" wegfallen, denn "erheblich" ist ein unbestimmter,
vieldeutiger Begriff, der nur zu ausufernden Auslegungen und
Auseinandersetzungen führen würde.
Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass im Jahr 2005 rituelle Schlachtungen aus
"Traditionsgründen" nach etwa 2000 Jahren alten Regeln stattfinden. In der
damaligen Zeit war das Betäuben nicht nur bei Schlachtungen sondern auch bei
vielen anderen Eingriffen bei Menschen und Tieren noch nicht möglich. In der
heutigen Zeit sind wir verpflichtet, so Jürgen Gerlach, den Tieren, die für
unseren Genuss sogar sterben sollen, den gleichen schonenden Umgang zu
gewähren, den wir auch für uns selbst bei chirurgischen Eingriffen wie
selbstverständlich fordern.
Presseerklärung vom Verein "Hilfe für Tiere in Not" e. V. |
Das islamische Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami"
findet im Jahr 2005 vom 20. bis 23. Januar statt.
Betäubungsloses Schlachten mit Kehlschnitt – Schächten genannt ist
übelste Tierquälerei ! – In Deutschland nicht mehr akzeptabel !
In Deutschland leben viele Bürger islamischen Glaubens. Sei es aus Unkenntnis oder
Gewohnheit halten sich einige von Ihnen nicht an das in Deutschland bestehende
Betäubungsgebot und schlachten Tiere – hauptsächlich Schafe – ganzjährig, aber insbesondere
anläßlich des Kurban Bayrami Festes – ohne jegliche Betäubung, obwohl dies eine der
grausamsten Tierquälereien überhaupt ist. Ein harmonisches Zusammenleben der hier lebenden
Muslimen kann jedoch nur gedeihen, wenn Tierquälereien unterlassen – Verfassungsethik und
die allgemeingeltenden Gesetze des Landes eingehalten werden.
Betäubungsloses Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist zweifellos als vorsätzliche
Tierquälerei einzustufen – sonst wäre es nicht laut Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten und
nur per "Ausnahmegenehmigung § 4a Abs. 2 Nr. 2 TschG ( was der schnellstmöglichen
Streichung bedarf ) möglich. Dieser Paragraph ist unter Annahme und der Voraussetzung
entstanden, es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung der
Tiere vor dem Schächten zwingend verböten.
Dass dies nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand. Damit hat dieser
Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und ist ersatzlos zu streichen.
Die Tiere erleiden beim hier beanstandeten anachronistischen "Schächten", dem bei vollem
Bewußtsein durchgeführten Kehlschnitt – ohne jegliche vorherige Betäubung – grauenvolle
Schmerzen und durchleben, bis sie endlich das Bewußtsein verläßt, schreckliche
Todesängste.Eine In –Ohnmacht-Versetzung der Tiere vor dem Schächten durch
Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als
absolut religionskonform angesehen. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund,
betäubungslos zu schächten.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte, die Schafe
verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, daß diese gesetzwidrig geschächtet werden sollten,
oder gar tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können strafrechtlich belangt
und nach § 27StGB mit hohen Geldstrafen belegt werden. Die Ordnungsbehörden sind
angewiesen, im oben genannten Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz,
Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten und entsprechenden Hinweisen aus
der Bevölkerung nachzugehen.
Heidrun Schultz/Uli Dittmann
Verein "Hilfe für Tiere in Not" e. V.
Pressemitteilung 18.01.05
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Zum islamischen Opferfest vom 20. - 23. Januar 2005
+++ Gesetzes-Novelle zum Schächt-Paragrafen geplant?
Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes und des jüngsten Schächt-Urteils des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte Bund und Länder auf, endlich Rechtssicherheit zu
schaffen und den Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz zu ändern. Begrüßenswert sei, dass entsprechende
Gesetzesentwürfe in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Bundesverbraucherministerium diskutiert werden.
"Höchste islamische Geistliche bestätigen, dass es keine zwingenden religiösen Vorschriften für das Schlachten ohne vorherige
Betäubung gibt. Der Tierschutz hat bald drei Jahre Verfassungsrang. Aber noch immer ist keine Gesetzesänderung erfolgt und
werden Genehmigungen zum Schächten erteilt", empört sich Dr. jur. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Bundesverbandes
Menschen für Tierrechte.
Eine Steilvorlage für die Änderung des Schächt-Paragrafen 4a gebe nach dem Bundesverband Menschen für Tierrechte das
aktuelle Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel vom 24.11.2004*. Es erkennt an, dass das
Schächt-Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 - welches das betäubungslose Schächten erlaubt
und große Empörung ausgelöst hatte - wegen der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz nicht mehr bindend ist. Bitter sei
allerdings, dass der VGH das Schächten der Tiere zugunsten der Religionsfreiheit noch ermöglichen will. Der VGH hob hervor,
dass es allein in der Kompetenz des Gesetzgebers liege, eine Neuregelung des Schächtens herbeizuführen.
"Jetzt sind Bund und Länder gefordert", so von Loeper, "Eine Gesetzesinitiative, die Partei übergreifende Zustimmung findet, ist
überfällig." So setzt der Bundesverband insbesondere auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen, die bereits
Initiative zeigten bzw. signalisierten. Darüber hinaus sei die Regierungskoalition derzeit erfreulicherweise bestrebt, das
Tierschutzgesetz
zu verbessern. Gespräche des Bundesverbandes mit dem Bundesverbraucherministerium hinsichtlich Novellierung des
Schächt-Paragrafen haben bereits stattgefunden.
* Aktenzeichen 11 UE 317/03
HTML-, TXT- und PDF-Versionen dieser Pressemitteilung bieten wir im Internet an:
http://www.tierrechte.de/p77001007x1177.html
Betreff: Mahnwache der Tierschutzpartei
Datum: Mon, 10 Jan 2005 20:38:20 +0100
Von: Volker Dunz <volker-dunz@tierschutzpartei.de>
Liebe TierfreundInnen,
anlässlich des bevorstehenden moslemischen Opferfestes Kurban Bayrami (19. Januar - bis 23.
Januar 2005) veranstaltet die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei – zum 5.
mal eine Mahnwache mit Infostand. Wir wollen gegen die barbarischen Praktiken des Schächtens
und des qualvollen Akkord-Schlachtens mit seinen Fehlbetäubungen protestieren, die
Bevölkerung informieren und die vegane Ernährung propagieren. Kommt bitte alle recht
zahlreich, um den Tieren eine Stimme zu geben. Die Veranstaltung findet statt am Samstag
15.01.2005, 11 bis 17 Uhr, in der Kronprinz- / Ecke Büchsenstraße in Stuttgart Mitte (S-Bahn
Stadtmitte).
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Dunz
1. Vorsitzender des LV Baden-Württemberg der
Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei -
Gröninger Weg 53
D-74321 Bietigheim-Bissingen
Tel.: +49 (0) 7142 / 55147
Fax: +49 (0) 7142 / 916957
Email: volker-dunz@tierschutzpartei.de
Internet: www.tierschutzpartei-bw.de
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz
Bundesarbeitsgruppe gegen Tierversuche und betäubungsloses Schächten
Mitglied im Bundesvorstand zum Schutz vor Rechtsmißbrauch e.V.
Sollte die Frameseite fehlen, klicken Sie bitte hier