Schreiben von Ulrich Dittmann |
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- 2011 -
Die Gesetzesinitiative zum Schächtverbot scheitert in den Niederlanden
In den Niederlanden war das sogenannte Schächten bisher erlaubt. Im Sommer 2011 hatte die Abgeordnetenkammer auf Initiative der
dortigen Tierschutzpartei das Ritual des betäubungslosen Schächtens von Tieren endlich verboten. Jetzt wurde über das Gesetz im
Senat abgestimmt. Dort fand sich aber keine Mehrheit für das Verbot; das Schächten bleibt in den Niederlanden also weiterhin erlaubt.
Jüdische und muslimische Organisationen haben sich mit ihrer Lobbyarbeit durchgesetzt. Eindressiertes Political-Correctness
Verhalten hat – zum Schaden der Mitgeschöpflichkeit - wieder mal obsiegt.-
Bei diesem tabuisierten Bereich des Tierschutzes, dem Schächten, weicht die Gleichgütigkeit der Öffentlichkeit "…es sind ja nur
Tiere", stets erst dann einem empörten Gejaule, wenn orientalische Polit-Terroristen nicht mehr Schafen und Rindern, sondern
westlichen Geiseln die Kehle durchschneiden. Wenngleich die Erkenntnis in den Gehirnwindungen der politischen Entscheidungsträger
vielfach noch keinen Einzug gehalten hat - sind Tiere doch auch gleichermaßen leidensfähig wie Menschen.
Toleranz findet seine Grenzen immer an der Nasenspitze des Gegenübers und dessen religiös-kultureller Vorstellung - die hier in
Westeuropa auf einem Ethik-Verständnis basiert, wie von Albert Schweitzer (Ehrfurcht vor allem Leben) artikuliert. Betäubungsloses
Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart laut
regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten. Anaolg von Menschenrechtlern, Frauenbeschneidungen etc. nicht geduldet werden,
darf niemals vorsätzliche archaische Tierquälerei akzeptiert werden.
Die mosaische wie islamische Religion schreibt bindend einen schonenden Umgang mit Tieren vor. Durch ein Festhalten an der
heutzutage als anachronistisch einzustufenden Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens, wird diese religiöse Vorgabe
explizit ins Gegenteil verkehrt. Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da
sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen (Thora und Koran) nicht existent war. Die
Religionsforderung des “vollständigen Blutentzugs” ist ohnehin unerfüllbar, da immer(!) eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Letztlich
müssten alle Strenggläubigen - Juden und Muslime - Vegetarier sein.
Betäubungsloses Schächt-Schlachten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten
Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und
weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand
ideologisch-extremistischen subjektiven Glaubenswunschvorstellungen kleiner islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff
Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet und willkürlich über den Mehrheitswillen der
Bevölkerung stellt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, skandalöse lebensverachtende Tierquälerei zu unterstützen.
Ob in den Niederlanden, oder bei uns in Deutschland, die sogenannten „Volksvertreter“ drehen und winden sich wie ein Wurm. Die
Rückständigkeit und Rückgratlosigkeit vieler Politiker ist leider in gleichem Maße entsetzlich, wie die Qualen der Schächttiere
entsetzlich sind: Man behandelt überall das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen, den man nicht berühren
darf. Wann wird das betäubungslose Schächten endlich verboten, wann endlich orientieren sich unsere "Volksvertreter" an Sure 2/256:
"Es gibt keinen Zwang im Glauben"!?
V.i.S.d:P. Ulrich Dittmann / 17.12.2011
* * *
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Schächten - siehe Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-schaechten-erlaubt-1.1124097
Die Hintermänner und wahrhaft Schuldigen dieses Schächt-Skandalurteils sitzen warm und
bräsig in Berlin. Der Fisch stinkt vom Kopfe her . Von Ulrich Dittmann
Es sind Merkel & Co., unsere lieben Bundespolitiker der etablierten Parteien, die uns
beispielsweise auch den Euro an die Backe genäht haben, unser Land mit gigantischer
Verschuldung ruinieren, Deutschland am Hindukusch verteidigen lassen - und sich tapfer
für nach hier eingeschleppte grausamste, vorsätzliche Tierquälereipraktiken stark
machen, indem sie jegliche kleinste juristische Verbesserung für die Schächttiere im
“zivilisierten” Deutschland mit vorgeschobenen so genannten “verfassungsrechtlichen
Bedenken” abbügeln.
Es ist ein Skandal, eine Groteske ohnegleichen: In der Türkei wird ab Dez. 2011
betäubungsloses Schächten verboten werden. In den Niederlanden ist ein entsprechendes
Verbot bereits jetzt im Juli 2011
(http://www.animal-spirit.at/aktuell/schaechtverbot_NL.html) ergangen. Nur die
Bundesrepublik dreht und windet sich wie ein Wurm, boykottiert und sabotiert förmlich
seit 2007 (!) bis heute entsprechende Gesetzesinitiativen der Länderkammer. Weiterlesen
- 2010 -
Beitrag zu: Islamisches Opferfest Kurban Bayrami - vom 16. - 19. November 2010
Betäubungsloses Schächten ist grauenhafte Tierquälerei - Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 16. bis 19. November 2010
03.05.2010 Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative "Schächten" der Länderkammer!
- 2009 -
Presseinformation vom 07.11.2009: Betäubungsloses Schächten ist grauenhafte Tierquälerei
* * *
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.:
Dazugehörig: Das Schächten von Tieren
- 2005 -
Stellungnahme der Vereinigung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Hessen
Zwingende Religionsvorschriften?
- Islamisches Opferfest Kurban Bayrami - vom 16. - 19. November 2010 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum bevorstehenden Islamischen Opferfest untenstehend - frühzeitig zum besseren disponieren - ein aktueller Tierschutzbeitrag. Per Anlage auch 2 Aufnahmen anbei, zu beliebiger, kostenfreier Verwertung/Verwendung - denn Copyright liegt bei unserem Arbeitskreis.
(...)Das ganze Elend des Versagens unserer "Volksvertreter" in dieser Tierschutzsache ist übrigens chronologisch auf unserer Internetseite
http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Schaechten.htm
dokumentiert -
Im Sinne der Tierschutzsache würden wir uns so über eine Veröffentlchung der untenstehenden Pressemitteilung in Ihrer Zeitschrift freuen! Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Dittmann / 8. Nov. 2010
Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.
Pressemeldung: PRESSEAUSSENDUNG - (Abdruck honorarfrei)
Islamisches Opferfest "Kurban Bayrami" vom 16. bis 19. November 2010 - Betäubungsloses Schächten ist Tierquälerei
Aus Unkenntnis oder Gewohnheit halten sich einige der hier lebenden 3,3 Millionen Bürger islamischen Glaubens leider nicht an das in Deutschland bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Festes ohne jegliche Betäubung. Anachronistisches betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist jedoch als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart nicht laut regulärem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.
Ein harmonisches Zusammenleben kann nur gedeihen, wenn solche vermeidbaren Tierschindereien unterlassen - eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert werden. Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.: "Eine In-Ohnmacht-Versetzung der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird zudem von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform angesehen, da auch in den Heiligen Schriften des Islam eine tierschonende Schlachtung vorgeschrieben ist. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten".
So ergeht von Tierschutzseite an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine Ausnahmegenehmigungen nach §4a Abs.2 Nr.2 TierSchG zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden. Die Ordnungsämter sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen. V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann - Weitere Informationen:
www.arbeitskreis-tierschutz.de
(Rubrik Schächten)
Betäubungsloses Schächten ist grauenhafte Tierquälerei - Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 16. bis 19. November 2010 |
P r e s s e m i t t e i l u n g (Abdruck honorarfrei)
Betäubungsloses Schächten ist grauenhafte Tierquälerei - Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 16. bis 19. November 2010
In Deutschland leben über 3,3 Millionen Bürger islamischen Glaubens. Sei es aus Unkenntnis oder Gewohnheit halten sich einige von Ihnen nicht an das in Deutschland bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere, ganzjährig - aber insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes - ohne jegliche Betäubung. Ein solches betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist aber als bewusste und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.
Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen - eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert werden.
Eine „In-Ohnmacht-Versetzung" der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile auch als absolut religionskonform angesehen. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten.
Auch nach verschiedensten Gerichtsurteilen, hat die Erteilung einer “Ausnahmegenehmigung" nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG strengsten Prüfungskriterien zu unterliegen. So ergeht von Tierschutzseite an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine "Ausnahmegenehmigungen" zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden. Die Ordnungsämter sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen. V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann/ 20.10.2010
Weitere Informationen:
www.arbeitskreis-tierschutz.de (Rubrik Schächten)Neuer Sonderdruck „Informationen über das Schächten von Tieren“.
Diese Informationsschrift ist auch als Broschüre erhältlich beim Arbeitskreises für humanen Tierschutz e.V. Um dem wichtigen Tierschutzanliegen „Schächten“ mehr Gehör zu verleihen, hat der ´Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.´ eine 8-seitige Farbbroschüre herausgegeben. Es werden religiöse, politische und juristische Hintergründe aufgezeigt, sowie auf die gängigen Behauptungen zum Schächten griffige Antworten gegeben. Diese Informationsschrift kann zusammen mit einer DVD-Filmdokumentation "Schächten", für einen Unkostenbeitrag von 3.-Euro (incl. Versand) beim ´Arbeitskreis humaner Tierschutz´, Geschäftsstelle Linnenstraße 5a, D-97723 Frankenbrunn, bestellt werden.
Die Informationsschrift ist auch als PDF-Datei im Internet eingestellt - siehe:http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Schaechten_SONDERDRUCK.pdf
Welche Existenzberechtigung hat eigentlich das “Tierschutzreferat” im “Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“? |
Seit 2007, bis heute, verschleppt und sabotiert die Bundesregierung einen Gesetzesbeschluss des Bundesrates, der die Novellierung des so genannten “Schächt-Paragraphen”, §4a Abs.2 Nr. 2 TierschG zum Ziel hat. Auf Bundesebene wird hier seit Jahren eine “Vorverurteilung“, eine Zensurgewalt über eine Länder-Gesetzesinitiative ausgeübt, die schlicht diktatorisch die Jurisdiktion zu beeinflussen sucht.
Eine traurige Rolle spielt dabei das federführende “Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz” (BMELV) mit dem dort angesiedelten “Tierschutzreferat” das nach vorliegenden Stellungnahmen wegen nebulöser "verfassungsrechtlicher Bedenken” offenbar alles unternimmt gesetzgeberische Verbesserungen für die "Schächt"-Tiere zu verhindern. Sehr ernsthaft ist zu hinterfragen, welche
Existenzberechtigung dieses „Tierschutzreferat“(!) überhaupt hat, wenn es alle möglichen Tierschindereien nach Schreibtischtätermanier servil abnickt, wie hier beispielsweise ganz konkret betäubungslose anachronistische Schächtpraktiken.
Nachstehend das “Offene Schreiben” des “Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.“ an das BMELV, sowie anschließend die Analyse von Dr. Gunter Bleibohm zur “Strategie des Staates”, wenn es (nicht nur) um Tierschutzbelange geht…
Ulrich Dittmann / 20.08.2010
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OFFENES SCHREIBEN -
An das Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Bonn/Berlin
ABSCHRIFTLICH ZUR KENNTNISNAHME:
Bundesregierung, Parteivorstände, Fraktionen, Ausschüsse, Abgeordnete, Landesvertretungen, Medien, Tierschutz-Verteiler
- Umsetzung der Bundesrats-Gesetzesvorlage
BT-Drs. 17/1226 - Schächten
- Ihre Schreiben, Ihr Verhalten in dieser Sache
Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner, sehr geehrte Damen und Herren,
wendet man sich in der im Betreff näher benannten Tierschutzsache an Sie, das hier federführende Ministerium, und ersucht höflich um Umsetzung der moderat abgefassten Bundesratsgesetzesvorlage BT-Drs. 17/1226, erhalten Bürger und Tierschutz-Organisationen wohl formulierte Standardschreiben - "im Auftrag" verfasst von den verschiedensten Damen und Herren Ihres BMELV-"Tierschutzreferats". Alle Antwortgebungen enden aber, mehr oder minder deutlich artikuliert, sehr selbstzufrieden in dem Tenor als der Weisheit letzter Schluss - tja, aufgrund "verfassungsrechtlicher Bedenken" könne man da eben leider nichts machen.
So man der hohen Politik ein Anliegen vorträgt und dabei auf politische Entscheidungsträger - wie hier auf Sie in Bonn und Berlin - zwingend angewiesen ist, sollte man versuchen diese nicht zu verärgern. Dies möchten wir auch nur allzu gerne vermeiden und bemühen uns seit Jahren auch in eiserner Selbstdisziplin darum. Doch wenn ein gewisses Maß an Heuchelei, Verlogenheit und Volksverdummung des Bürgers seitens der Politik überschritten wird - die Tierschutzsache Schächten sei hier nur beispielhaft herausgegriffen - ist es schlicht Bürgerpflicht auch deutliche Worte zu artikulieren:
Seit Jahrzehnten (insbes. nach Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung) liegt Ihr "Bundesministerium für Ernährung, Landwirt und Verbraucherschutz" in tiefem Schlaf, hat auf beschämende Art und Weise versäumt hier seine "Hausaufgaben" zu machen, sich zu bemühen gesetzliche Grundvoraussetzungen zu schaffen die unerträgliche Situation des obsoleten „Schächt"Paragraphen §4a Abs.2 Nr. 2 TSchG einer Novellierung zuzuführen.
Diese Ihnen, werte Damen und Herren des BMELV-„Tierschutz-Referats",
obliegende Arbeit wurde Ihnen nun von der Länderkammer abgenommen. Und anstatt diese Gesetzesinitiative des Bundesrates anerkennend und dankbar nach besten Kräften vehement zu unterstützen, plappern Sie beständig lakaienhaft die Terminologie einer nebulösen "Verfassungsrechtliche Bedenken"-Totschlagfloskel nach, die von der Bundesregierung manipulativ und gehirnspülend in die Welt gesetzt wurde, um ja nicht in dieser Sache tätig werden zu müssen.
Es wird hier auf Bundesebene eine "Vorverurteilung", eine Zensurgewalt über eine Länder-Gesetzesinitiative ausgeübt, die schlicht diktatorisch die Jurisdiktion zu beeinflussen sucht.
Keinesfalls polemisierend, sondern sehr ernsthaft ist zu hinterfragen, mit welcher Existenzberechtigung Ihr so genanntes "Tierschutz-Referat " - auf Steuerzahlerskosten im BMELV-Ministerium - in Bonn überhaupt residiert, wenn es alle möglichen Tierschindereien nach Schreibtischtätermanier servil abnickt, wie hier ganz konkret betäubungslose anachronistische Schächtpraktiken, die eben nicht mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren sind. Es geht hier zudem nicht alleine um eine bewusst den Tieren zugefügte grauenhafte Quälerei, die konträr dem mit Staatsziel ausgestatteten Tierschutz entgegensteht, sondern auch darum, dass hier von Ihnen letztlich öffentlicher Verrohung, der Etablierung abgeschotteter Parallelgesellschaften unbekümmert nach dem Munde geredet wird, wie es auch eine üble Desavouierung all der um Integration bemühten Gläubigen darstellt, die (auch) eine Betäubung vor dem Schächten einfordern.
Eigene Feigheit (… und Angst vor unangenehmer Arbeit), Wurstigkeit oder Unfähigkeit - eben skandalöses Nichtstun als Verfassungstreue preisend, versteckt man sich im BMELV-Tierschutzreferat (und nicht nur hier) hinter der genial "politisch korrekten" Bedenklichkeitsleerformel", resp. "…verfassungsrechtlichen Grenzen". Derart kann man wirklich jeden noch so ausgeglichenen, aber unliebsamen, Gesetzestext niederknüppeln, eliminieren - siehe beispielhaft das Schreiben von Dr. Katharina Kluge/BMELV vom 5. Juli 2010 an unseren Arbeitskreis. Man maßt sich hier eine Deutungshohheit an, die weder einzelnen Ministerien, noch einzelnen Abgeordneten zusteht.
Konkrete Frage mit dem Ersuchen um eine konkrete Antwort: Sitzen nach Ihrer Meinung denn juristische Idioten in der Länderkammer, die diese Gesetzesvorlage eingebracht haben? Merken Sie nicht, wie Sie mit Ihrem unmöglichen Verhalten, u.a. auch neunundsechzig Juristen, die Vertreter der Bundestierärztekammer, einen renommierten Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. jur. Philip Kunig diskreditieren, zu nichts wissenden Laien degradieren? Oder dass Sie sich mit Ihrem Verweigerungsverhalten leichthin über hochrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (Az 3 C 30.05) hinwegsetzen, das nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in dieser Sache Schächten von der Politik - von Ihnen, hochverehrte Damen und Herren der Bundesregierung - explizit einfordert, die „Verwirklichung/Umsetzung des Tierschutzes obliegt dem Gesetzgeber". Weshalb nehmen Sie auch per BVerwG-Urteil vorgegebene Obliegenheiten nicht wahr?
So sich ein Bundesjustizministerium - von vorauseilender Ängstlichkeit getrieben - verpflichtet fühlt, „verfassungsrechtliche Bedenken" vorzutragen (so unzutreffend diese auch sein mögen) ist es analog zwingend die Verpflichtung des „BMELV-Referates Tierschutz", Tierschutzinteressen zu vertreten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger im Sinne der "Garantenstellung (..) im Tierschutz", (siehe Rechtsgutachten RA Rolf Kemper vom 30.06.2006) ist Ihnen als oberste politische Sprecher des Tierschutzes ebenso auferlegt wie den Amtsveterinären der unteren Behörden.
Nochmals - warum betreiben Sie vom BMELV in dieser Sache derart Arbeitsverweigerung, boykottieren und sabotieren Sie und die Bundesregierung einen moderat formulierten Gesetzestext der nicht nur etwas Tierqual vermindern, sondern auch den Amtveterinären vor Ort endlich mehr Rechtssicherheit geben würde.
Wer, wenn nicht Ihr BMELV-Tierschutzreferat ist mehr prädestiniert sich hier mit aller Kraft einzusetzen?
Doch genau das Gegenteil wird praktiziert. Es wütet der Bock als Gärtner im Garten des BMELV. Noch mehr kann sich ein "Tierschutzressort" wirklich nicht blamieren. Schämen Sie sich. Nicht umsonst fordern seit Jahrzehnten die Tierschutzverbände eine Ausgliederung Ihrer "Tierschutz-Abteilung" aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Laut Ihnen ebenfalls bekannter Spiegelumfrage fordern 79% der Bevölkerung eine Beendigung des betäubungslosen Schächtens von Tieren. Doch unsere "Volksvertreter" hegen und pflegen, behandeln das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen den man nicht berühren darf.
Sie vom BMELV interessieren offenbar ebensowenig die Pflichten Ihres Amtes, wie Bundespolitiker die Interessen des Volkes interessieren. "Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen - `Volksvertreter` verkaufen das Volk" - einmal mehr scheint sich dieser weise Spruch zu bewahrheiten.
Wachen Sie endlich auf, werte Damen und Herren in Bonn und Berlin, im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in den Ausschüssen,
in der Regierung - in der CDU/CSU, FDP und SPD. Über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg wird von Ihnen und den Abgeordneten in Berlin endlich die Umsetzung der Schächt-Bundesratsinitiative erwartet, die Sie seit 2007 verschleppen/aussitzen. Auf unsere Ihnen jüngst zugegangenen Schreiben, nebst beigefügten Unterlagen wird nochmals ausdrücklich Bezug genommen - näheres in dieser Sache ist auf unseren Internetseiten www.arbeitskreis-tierschutz.de (Rubrik Schächten) publiziert.
Mit dem Ersuchen dieses Schreiben nicht in der großen Ablage Papierkorb zu deponieren, sondern zu Ihren Beratungsunterlagen zu nehmen, halten wir nochmals fest:
Für eine Ablehnung dieser Bundesrats-Gesetzesvorlage "Schächten" besteht weder in den Ländern noch der in der Bevölkerung Verständnis. Ein Scheitern hier, würde das Staatsziel Tierschutz endgültig zur Makulatur degradieren. Es wird von Ihnen der Bundesregierung erwartet, dass sie sich nicht zu rückgratlosen Erfüllungsgehilfen der Schächtbefürworter-Gruppierungen herabwürdigen lassen - sondern über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg nur ihrem Gewissen (!) und dem Volke(!) verpflichtet, den Bundesratsgesetzesbeschluss in dieser Sache bei zügiger Vorgehensweise ohne Wenn und Aber endlich umsetzen.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Dittmann / 18.08.2010
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
N.S.: Auf die Anlage
"Strategien des Staates" (Buchauszug - Vorabausdruck) von Dr. Gunter Bleibohm wird im Zusammenhang mit diesem Schreiben ausdrücklich hingewiesen
Anlagen: Internetausdruck
"Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative `Schächten` der Länderkammer", sowie "Strategien des Staates" (Buchauszug)~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Anlage
S t r a t e g i e.
- Ein bewährter Lösungsansatz des Staates für abweichende Meinungen von Minderheiten geht nach einem ausgeklügelten und bewährtem Algorithmus vor, der in aller Kürze folgende markanten Stationen anläuft.
Werden Ansichten vertreten, die sich jenseits der jeweiligen Parteiendogmen befinden, welche das gläubige Mitglied pflichtgetreu und unreflektiert nachplappern soll und dies auch in der Regel tut, beginnt als erstes die Phase der staatlich-behördlichen Ignoranz, gekennzeichnet durch Schweigen, Resonanzlosigkeit und Aussitzen.
Diese Phase basiert auf dem Vertrauen, dass sich Meinungsabweichler durch Nichtbeachtung entmutigen lassen, was tatsächlich in den meisten Fällen auch zum Erfolg führt. Der Erfolg tritt umso schneller ein, je mehr sich auch die um Regierungs-Wohlwollen buhlenden Medien des Themas entziehen.
Nun gibt es allerdings Vertreter von Standpunkten, die sich nicht mit purer Ignoranz abspeisen lassen, also aus Regierungssicht aufsässig sind und lästig werden, so dass man im Algorithmus zur zweiten Stufe gelangt. Auf dieser Stufe wird rundweg die Falschheit der vorgetragenen Argumente behauptet, gegebenenfalls mit abhängigen und linientreuen Gutachtern flankiert und in schweren Fällen die regierungsfreundliche Presse um Schützenhilfe für Diffamierungen gebeten. Eine Variante zur Problementsorgung stellen „verfassungsrechtliche Bedenken" dar, die bekanntermaßen in den nächsten zwanzig bis zweihundert Jahren nicht geprüft und ausgeräumt, geschweige denn entschieden werden können.
Den Wechsel zwischen Ignoranz, Totschweigen, manipulierten Gegenbehauptungen, Diffamierungen und juristischen Bedenken wendet man vorwiegend auf diejenigen Fälle an, denen man regierungs- und behördenseitig weder ethisch-moralisch noch logisch-faktisch auf Dauer argumentativ standhalten kann. Man ahnt oder weiß gar, dass die Gegenseite recht hat, will dieses Recht aber aus Gründen der Machterhaltung nicht zugestehen. Profitable Netzwerke, persönliche Verbindungen und Vorteile sind an die verteidigten falschen Ansichten gebunden – ein engmaschiges Schleppnetz aus Lüge, Abhängigkeit und Profit droht sonst zu zerreißen.
Das geschilderte Vorgehen zwingt nun aber die Gruppe, die moralisch und faktisch auf der Seite der Erkenntnis und Wahrheit streitet, immer heftiger, lauter und intensiver ihr Recht einzufordern. Man insistiert, deckt Lüge und Abhängigkeiten auf – und läuft in die Falle der staatlichen Machterhaltungsmaschinerie.
Heftiges Insistieren, Widersprechen, Bloßstellen wird als Zeichen von Uneinsichtigkeit, als Zeichen von Querulantentum und Fanatismus bewusst solange falsch interpretiert, bis der staatliche Machtapparat meint, extremistische Tendenzen erkennen zu können.
An dieser Stelle kommt der Lösungsalgorithmus mit der dritten Phase zum offiziellen Ende. Mit Extremisten kann man nicht reden, braucht man nicht reden, Extremisten sind Fälle für die Justiz, da außerhalb demokratischer Unterwerfungsgewohnheit. Das leidige Problem, mit dem man sich nicht auseinandersetzen wollte oder konnte, ist vom Tisch, man kann zur Totenstille der Meinungsdiktatur zurückkehren, business as usal.
Fazit: Wer mit Ethik und Moral den Staat, die Regierung und Behörde in
argumentative Verlegenheit und Ratlosigkeit treibt, ist Fanatiker, ist
Extremist, ist persona non grata für diejenigen, die sich aus Ethik und dem
Ringen um Erkenntnis verabschiedet haben. Die intellektuelle Elite freier Denker
eines Volkes wird durch die idiotisierte Diktatur der Profitdemokratie füsiliert,
der Ameisenstaat der Scheindemokraten hat gesiegt.
18.7.2010 Dr. Gunter Bleibohm
Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative "Schächten" der Länderkammer ! |
Ein Scheitern dieser Bundesratsinitiative wäre als politisch gesteuert und gewollt anzusehen.
Schlachten ist schrecklich, betäubungsloses Schächten aber grauenvoll für die Tiere. Die Länderkammer fordert Verbesserungen - doch die Bundesregierung sabotiert förmlich erneut die Behandlung des Gesetzentwurfs Schächten !
Tier-, Natur-, und Umweltverbände, Einzelpersonen und Politiker aller Parteien werden gebeten, sich solidarisch folgendem Ersuchen anzuschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Gesetzesentwurf BT-Drs. 17/1226 (siehe Anlage od. http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Schaechten%20BT%20Drs%2017-1226.pdf) des Bundesrates vom 12. Februar 2010 zum sogenannten „Schächtparagraphen" dem Parlament unverzüglich zur Abstimmung vorzulegen und umzusetzen.
Unterstützen auch SIE diese Forderung des Tierschutzes!
Betäubungsloses Schächt-Schlachten von Wirbeltieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart laut Tierschutzgesetz nicht explizit verboten - dass de facto nur per "Ausnahmegenehmigung" (§ 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ) dieses grauenhafte, vorsätzliche und bewusste zu Tode schinden der so- genannten "Schächttiere" ermöglicht wird. - Letztlich heißt dies im Klartext, dass hier von religiösen Minderheiten Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren eingefordert werden. (siehe „Kurzinformation über das Schächten von Tieren" http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Schaechten.htm )
Der Bundesrat hatte im Sommer 2007 zum ersten Mal mit großer Mehrheit eine qualmindernde Änderung (nicht Streichung!) des sogenannten „Schächtparagraphen" beschlossen. Doch selbst gegen diese moderate Gesetzesinitiative legte sich die Bundesregierung quer, boykottierte über zwei Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 mit einer vorgeschobenen nebulösen Leerformel "verfassungsrechtliche Bedenken" die von der Länderkammer vorgeschlagenen Verbesserungen im Tierschutz. Insbesondere Politiker von FDP, SPD und den Linken hatten sich in der vergangenen Legislaturperiode in dieser Sache wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. (siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Parteien.htm )
Der Bundesrat, unter der Federführung des Landes Hessen, ließ aber nicht locker und brachte den Gesetzentwurf 2010 erneut ein. Am 12. Februar 2010 wurde darüber in der Länderkammer (BR-Drucksache 901/09 - Beschluss) so erneut abgestimmt - wieder mit positivem Ergebnis!
Nach ersten vorliegenden Stellungnahmen der Bundesregierung siehe BT-Drs. 17/1226 soll mit den gleichen, gebetsmühlenartig vorgetragenen, fadenscheinigen Ausflüchten der „verfassungsrechtliche Bedenken" wie in letzter Legislaturperiode, die Bundesratsinitiative erneut ausmanövriert, abgeblockt werden.
Die Initiatoren dieser Gesetzesinitiative in der Länderkammer sind keine juristischen Dummköpfe. Es ist schlicht ungeheuerlich, mit welcher Ignoranz unsere "Volksvertreter" in Berlin das Staatsziel Tierschutz, hochrichterliche aktuelle Vorgaben (s. BVerwG Leipzig Az. 3 C 30.05 "…Verwirklichung/Umsetzung des Tierschutzes obliegt dem Gesetzgeber"), den Mehrheitswillen der Länder und des deutschen Volkes negieren (lt. Spiegelumfrage sind 79% der Bürger gegen ein betäubungsloses Schächten), schlicht in den Schmutz treten - und archaisch-anachronistischen Glaubenswunschvorstellungen ("zwingende Religionsvorschriften" sind nicht existent) von omnipotenten resp. omnipräsenten Minderheiten der Juden und Muslime unterordnen wollen.
Gutachterliche Stellungnahmen verschiedenster Juristen bestätigen unisono den Gesetzesänderungsantrag der Länder ausdrücklich als verfassungskonform.
Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Philip Kunig kommt in einem umfangreichen Rechtsgutachten (s. Anlage od. http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Gutachtliche%20Stellungn.htm ) unmissverständlich zu dem Ergebnis:
Eine dem hessischen Vorschlag folgende Veränderung des Tierschutzrechts seitens des Bundesgesetzgebers würde sich als Wahrnehmung des diesem Gesetzgeber für den Ausgleich zwischen kollidierenden Verfassungsgütern zustehenden Ermessens darstellen. Sie stünde mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung."
Mit Schreiben der ´Juristen für Tierrechte´ vom 20. Juli 08 und einer 12-seitigen juristischen gutachtlichen Stellungnahme (siehe Anlage od. http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Jur_f_Tierrechte.pdf ) wandten sich unter Federführung von Dr. Christoph Maisack 69 Juristen an die Politik und forderten eindringlich die Umsetzung der Gesetzesänderung ein:
„Wir richten deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die dringende Bitte, die Behandlung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung von § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz nicht weiter zu verzögern, sondern diesem Gesetz ohne Einschränkungen und Abänderungen zuzustimmen, weil es die verfassungsrechtlich gebotene praktische Konkordanz zwischen den Grundrechten der Religionsangehörigen und der Staatszielbestimmung zum Tierschutz herbeiführt und zugleich den Stand der mehrheitlich konsensfähigen Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung widerspiegelt. An die Fraktionsvorstände ergeht die Aufforderung, die Abstimmung freizugeben, damit jeder Abgeordnete eine von politischen Vorgaben unbeeinflusste Gewissensentscheidung treffen kann."
Auch die Tierärzteschaft beharrt explizit auf einer Gesetzesänderung. Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) nach Auswertung von weltweit durchgeführten 70 gutachtlichen Untersuchungen zum betäubungslosen Schlachten in der Report-Sendung vom 7.Juli 2008: „Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. (…) Es liegt ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, dass diese Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muss das Gesetz geändert werden. Das ist unsere Position." Dr. Karl Fikuart, auch BTK, ergänzte: „…die öffentliche Meinung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig dafür, dass hier eine Änderung des Tierschutzgesetzes unbedingt, zwingend notwendig ist."
Und als betroffener Muslim stellte Prof. Tamer Dodurka, Fakultät Veterinärmedizin der Universität Istanbul, unmissverständlich klar:
„In unserem Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegen- heiten ist, eine Fatwa, also eine religiöse Vorschrift, gegeben und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und dass sein ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht. Also: Tiere könnten mit Betäubung islamgemäß geschlachtet werden, aber eine erneute Auseinandersetzung über das Schächten ohne Betäubung scheuen bislang die Politiker hier in Deutschland."
Auch von jüdischer Seite regt sich dankenswerter Weise der Widerstand. In verschiedensten Veröffentlichungen und einem an den Zentralrat der Juden gerichteten "Offenen Brief" betont Dr. Hanna Rheinz von der ´Initiative Jüdischer Tierschutz´ mit Sitz in Weilheim ausdrücklich: „Es gibt aus halachischer Sicht keinen Grund, warum eine reversible Elektrokurzzeitbetäubung mit dem Gebot der schonendsten Tötung nicht vereinbar sein sollte, denn ein so betäubtes Tier ist nicht Aas. (…) Die von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschützte Religionsfreiheit bleibt bei einer Streichung von Nr. 2 Abs. 2 des § 4 a Tierschutzgesetzes, der Abschaffung des religiös motivierten betäubungslosen Schlachtens, gewahrt."
In diesem Zusammenhang sei auch ein Urteil des Gerichtshofs für
Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no. 274 177 95) angeführt:
Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit.
Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der
Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxe Gruppe nicht
erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin
keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit…
Fritz Frey, Magazin-Report, resümiert:
„Manchmal hilft ja auch ein Blick über den deutschen Tellerrand. Und siehe da: In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten. Mit anderen Worten: Wenn man es verbieten WILL, geht es auch."
Unsere Bundesregierung abgehoben im Elfenbeinturm thronend , „WILL" aber ganz offenbar nicht und versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass dieser Gesetzentwurf den Abgeordneten, dem Parlament, zur Abstimmung vorgelegt wird:
Mit einer jeglichem Demokratieverständnis entgegenstehenden, manipulativen politischen Vor-Entscheidung, eben diesem lähmenden Zauberbann-Spruch „…verfassungsrechtliche Bedenken" gebetsmühlenartig auf den Lippen, versucht man ergebnisoffene Beratungen in den weiteren Gremien von vornherein schlicht zu ersticken.
Rücksichtslos soll Sachverstand rückgratlosem, politischem Kalkül untergeordnet - Tierschutz den Götzen Lobbyismus und Multikulti geopfert werden.
Dies muss verhindert werden. Unsere von "politischer Korrektheit" und Anthropozentrismusdenken zu großen Teilen geradezu messiashaft durchdrungenen „Volksvertreter" müssen endlich zu der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass an Volkes Wille nicht vorbeiregiert werden kann und darf.
Die seit Jahren in den politischen Gremien schmorende Bundesrats-Gesetzesinitiative "Schächten" muss endlich umgesetzt werden! Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens ausklammert, ist kein Tierschutz.
Schreiben auch SIE freundlich aber deutlich an unsere politischen Entscheidungsträger, Parteien und Fraktionen, Ministerien und Ausschüsse. Nachstehend einige wichtige Mail- und Telefaxanschriften.
Es darf und wird in dieser Sache keine Ruhe geben.
Schlussanmerkung: Vorstehender Text kann in Teilen oder in Gänze auf Internetseiten übernommen wie auch in Schreiben an unsere „Volksvertreter" Verwendung finden, ebenso ist auch Bezugnahme auf Anlagen und Linkhinweise gestattet/erwünscht.
i Lesen Sie dazu auch das Musterschreiben an Angelika Merkel (PDF Dokument)
V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann / 3. Mai 2010
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
Tel. 06361/3375 Fax: 06361/915014
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de
Internet:
www.arbeitskreis-tierschutz.de
www.zwangsbejagung-ade.de
http://schaechten-apg.org
Mailanschriften/Telefax:
Bundespräsident
Horst Köhler poststelle@bpra.bund.de
(Fax: 030/2000 1999)
Kanzlerin
Angela Merkel angela.merkel@bundestag.de
(Fax: 030/4000 1819)
Kanzleramtsminister
Ronald Pofalla ronald.pofalla@bundestag.de
(Fax: 030/227 76997)
Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse
Aigner ilse.aigner@bundestag.de
(Fax: 0228/ 529 4262)
Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestags:
elv-ausschuss@bundestag.de
(Fax: 030
227 36022)
Vorsitzender:
Hans-Michael Goldmann (FDP) hans-michael.goldmann@bundestag.de
(Fax 030/227 76771)
Stellvertr.
Vorsitz. Ulrike Höfen (Grüne) ulrike.hoefken@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 332)
Einige
Mitglieder des Ausschusses:
Peter
Bleser (CDU/CSU) peter.bleser@bundestag.de
(Fax 030/ 227 76 596)
Gustav
Herzog (SPD) gustav.herzog@bundestag.de
(Fax 030/ 227 76 427)
Cornelia
Behm (Bündnis 90/Die Grünen) cornelia.behm@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 165)
Karin
Binder (Die Linke) karin.binder@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76600)
Bundesministerium
der Justiz
Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
(Fax 030 / 227 76402)
Rechtsausschuss
des Bundestags :
Vorsitz.
Siegfried Kauder (CDU/CSU) siegfried.kauder@bundestag.de
(Fax 030 / 227
76563)
Stellvertretender
Vorsitz. Wolfgang Neskovic (Linke) wolfgang.neskovic@bundestag.de
(Fax 030/ 227 76468)
Bundestagsfraktionen-Geschäftsstellen
CDU/CSU
fraktion@cducsu.de
(Fax: 030/ 227 560 61)
FDP fraktionsbuero@fdp-bundestag.de
(Fax: 030/227 56 778))
Bündnis
90/Die Grünen info@gruene-bundestag.de
(Fax: 030/ 227 565 52)
SPD
frabuero@spdfraktion.de
(Fax :030/ 227 568 00 od. 030/227 560 85)
Die
Linke fraktion@linksfraktion.de
(Fax: 030 / 227 76 248)
Die
Spitzenämter der Bundestagsfraktionen
SPD:
Fraktionsvors.:
Dr. Frank-Walter Steinmeier. frank-walter.steinmeier@bundestag.de
(Fax:
030 /227 560 85)
Stellvertr.
Vors. Ressort Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ulrich
Kelber. ulrich.kelber@bundestag.de
(Fax:
030/227 76 008)
Erster
Parlamentar. Geschäftsführer: Thomas Oppermann thomas.oppermann@bundestag.de
(Fax: 0551 / 3817399)
CDU/CSU:
Fraktionsvors.:
Volker Kauder. volker.kauder@bundestag.de ( Fax: 030/ 227 76 601)
Erster
Stellvertr. Vors.: Dr. Hans-Peter Friedrich. hans-peter.friedrich@bundestag.de
(Fax:
030/ 227 76 040)
Erster
Parlamentar. Geschäftsführer: Peter Altmaier. peter.altmaier@bundestag.de
(Fax:
030/ 227 56 217)
Bündnis
90/Die Grünen:
Fraktionsvors.:
Renate Künast. renate.kuenast@bundestag.de (Fax:
030/ 227 76 913)
Und:
Jürgen Trittin. juergen.trittin@bundestag.de (Fax:
030 / 227 67203)
Erster
Parlamentar. Geschäftsführer: Volker Beck. volker.beck@bundestag.de
(Fax:
030/ 227 76 880)
Die
Linke:
Fraktionsvors.:
Dr. Gregor Gysi. gregor.gysi@bundestag.de (Fax:
030/ 63 22 43 58)
Stellvertret.
Vors. Ressort Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Gesine Lötzsch. gesine.loetzsch@bundestag.de
(Fax:
030/ 227 760 70)
Erste
Parlamentarische Geschäftsführerin: Dagmar Enkelmann. dagmar.enkelmann@bundestag.de
(Fax: 030/ 76 219)
FDP:
Fraktionsvors:
Birgit Homburger. birgit.homburger@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 782)
Arbeitskreis
Ernährung und Landwirtschaft: Dr. Christel Happach-Kasan info@happach-kasan.de
(Fax: 030/227 76 113)
Parteien
SPD
Vorsitz. Sigmar Gabriel sigmar.gabriel@bundestag.de
(Parteizentrale Fax. 030 / 25 991 410)
CDU
Vorsitz. Angela Merkel angela.merkel@bundestag.de
(Parteizentrale Fax: 030/ 220 70111)
CSU
Vorsitz. Horst Seehofer direkt@bayern.de
(Fax: 089 / 29 40 44)
FDP
Vorsitz. Guido Westerwelle guido.westerwelle@bundestag.de
(Parteizentrale Fax: 030 / 284 95 822)
Die Linke Vors. Lothar Bisky lothar.bisky@die-linke.de
( Parteizentrale Fax: 030 / 24 009 631)
Bündnis
90/Die Grünen Vorsitz. Claudia Roth buero.roth@gruene.de
(Fax: 030 / 284 42 210)
und Cem Özdemir cem.oezdemir@gruene.de
(Fax: 030/ 28442 235)
Tierschutzbeauftragte
der Parteien
SPD:
Heinz Paula heinz.paula@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76011)
CDU/CSU:
Dieter Stier dieter.stier@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76109)
FDP:
Christel Happach-Kasan christel.happach-kasan@bundestag.de
(Fax. 030/227 76 113)
Bündnis
90/Die Grünen: Undine Kurth undine.kurth@bundestag.de
Fax: 030/ 76 506)
Die
Linke: Kirsten Tackmann kirsten.tackmann@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 308)
Die
Mailadressen aller Bundestagsabgeordneten sind abzurufen unter:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp
Alle
Bundestagsabgeordneten sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Deutscher
Bundestag, Platz der Repubik 1, D-11011 Berlin (Telefax: 030 / 227 368 78)
Betäubungsloses Schächten ist grauenhafte Tierquälerei |
Presseinformation
07.11.2009
Betäubungsloses Schächten ist grauenhafte Tierquälerei
Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 27. bis 30. November 2009
In Deutschland leben über 3,2 Millionen Bürger islamischen Glaubens. Sei es aus Unkenntnis oder Gewohnheit halten sich einige von Ihnen nicht an das in Deutschland bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere, ganzjährig - aber insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes - ohne jegliche Betäubung, obwohl dies anachronistische, grausame Tierquälerei ist.
Ein harmonisches Zusammenleben kann jedoch nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen - eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert werden.
Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewusste und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten - und wird nur durch eine sogenannte "Ausnahmegenehmigung" nach § 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ermöglicht.
Dieser Paragraph ist unter Annahme und der Voraussetzung entstanden es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend untersagen. Dass das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und ist zu streichen.
Dies die kategorische Forderung an unsere Politiker.
Eine „In-Ohnmacht-Versetzung" der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform angesehen. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten.
Auch nach verschiedensten unterschiedlichen Gerichtsurteilen, hat die Erteilung der erwähnten Ausnahmegenehmigung" strengsten Prüfungskriterien zu unterliegen. So ergeht von Tierschutzseite an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine "Ausnahmegenehmigungen" zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen bestraft werden.
Die Ordnungsämter, Veterinäre und Polizei sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.
Siehe auch Beitrag "Betäubungsloses Schächten - Beweissicherung durch pathologische Untersuchung".
(siehe unten)V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann / 06.11.2009
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
E-Mail-Adresse:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Betäubungsloses Schächten - Beweissicherung durch pathologische Untersuchung
Fallbericht: Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung wurde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landkreis Leipzig auf eine mögliche Schlachtung von Schafen ohne Betäubung aufmerksam gemacht.
Als bei der Anmeldung zur amtlichen Schlachtier- und Fleischuntersuchung dann der Name des mutmaßlichen Verantwortlichen dieser Schafschlachtung fiel, konnte durch die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungsamtes eine gezielte Kontrolle dieser Schlachtung erfolgen. Es musste festgestellt werden, dass bereits zwei Schafe ohne die erforderliche Schlachttieruntersuchung (auch als Lebendschau bezeichnet), geschlachtet worden waren. Die genauere Begutachtung der beiden Köpfe der Schafe ergab, dass beide ein Einschussloch eines Bolzenschussapparates aufwiesen. Da es aber Verdachtspunkte dafür gab, dass der Bolzenschuss nachträglich gesetzt worden war, wurden beide Köpfe zur pathologischen Untersuchung eingeschickt. Die Tierkörper mussten - zum Verdruss und Schaden des Tierbesitzers - wegen der nicht durchgeführten amtlichen Schlachttieruntersuchung insgesamt für untauglich erklärt werden. Bei der pathologischen Untersuchung wurde festgestellt, dass es im unmittelbaren Umfeld der Einschussöffnungen kaum zu Blutungen in das Gewebe der Kopfhaut gekommen war. Dies deutete mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Einwirkens des Bolzens durch den Schussapparat, bereits ein erheblicher Blutverlust des Körpers erfolgt war. Beim Eröffnen von großen Blutgefäßen, wie es beim Schlachten - und natürlich auch beim Schächtschnitt - allgemein der Fall ist, erfolgt sehr schnell ein erheblicher Blutdruckabfall im Körper, wodurch die sehr feinen Blutgefäße der Kopfhaut nicht mehr richtig durchblutet werden. Bei einer dann erfolgenden Gewebezerstörung wie durch den Bolzenschuss erfolgt je nach Zeitspanne kaum mehr eine Infiltration des umliegenden Gewebes mit Blut. Ein unmittelbarer Vergleich mit Befunden von Schafen, die eindeutig vor dem Entbluten mittels Bolzenschuss betäubt waren, bestätigte die Interpretation des beschriebenen Befundes durch den Pathologen. Naheliegende Schlussfolgerung: Demnach wurde hier aus "Alibigründen" erst nachträglich ein Bolzenschuss gesetzt; zuvor wurde das Tier aber (betäubungslos) geschächtet. Wegen der nicht durchgeführten amtlichen Schlachtieruntersuchung und der damit in Zusammenhang stehenden Vermutung der Schlachtung ohne Betäubung erfolgte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es kam zur gerichtlichen Verhandlung. Das Verfahren wurde jedoch - wie aber vielfach bei solchen Verfahren üblich - gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.- In dem beschriebenen Fall wurden die Vermutungen, dass die Schächt-Schlachtung ohne vorherige Betäubung erfolgt war, durch den vorgelegten pathologischen Untersuchungsbefund explizit bestätigt - und das ist wesentlich - auch vom Gericht akzeptiert.
Fazit: Die Erstellung eines Gutachtens, die Vorlage eines pathologischen Befundes, bei "Schwarzschlachtungen ohne Betäubung", ist ein gewichtiger Fakt bei der Urteilsfindung, ein Beweismittel, das von den Veterinärbehörden bedeutend öfter zur Anwendung gebracht werden sollte, um illegales Schächten im Alltagsgeschehen einzudämmen.
V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann / Sept. 2009
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
E-Mail-Adresse:
ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…SCHÄCHTEN VON TIEREN
Manchmal hören wir von schrecklichen Massakern in fernen Ländern, daß dort Menschen von politischen oder religiösen Fanatikern bei lebendigem Leibe die Kehle durchschnitten wird - sie "geschächtet" werden. Die Zeitungen berichten dann zurecht von "barbarischen Greueltaten". Genau solche archaischen Massaker werden von den Schächtbefürwortern auch bei uns in Deutschland und Westeuropa eingefordert und praktiziert - zwar nicht an Menschen, aber an Tieren. Bild: www.tierschutzbilder.de |
- Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen
Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre
es nicht laut Tierschutzgesetz explizit verboten
- daß de facto nur per "Ausnahmegenehmigung" dieses
grauenhafte, vorsätzliche und bewußte zu Tode schinden der sogenannten "Schächttiere"
ermöglicht wird.
- Letztlich heißt dies im Klartext, daß
Minderheiten, hier der Muslime und Juden, Sonderrechte für ein grausames zu
Tode quälen von Tieren beanspruchen.
- Doch Toleranz findet seine Grenzen immer an der
Nasenspitze des Gegenübers und dessen religiös-kultureller Vorstellung - die
hier in Westeuropa auf einem Ethik-Verständnis basiert, wie von Albert
Schweitzer (Ehrfurcht vor allem Leben) artikuliert.
- Grundsätzlich repräsentieren die hier
betroffenen Religionen des Mosaismus und Islam - gemessen an früher üblichen
Verhaltensweisen - eine große
Tierfreundlichkeit. War es doch damals - zur Zeit der Schriftlegung von Thora
und Koran - üblich, Tiere mit einem Stein oder Knüppel zu erschlagen, ihnen
die Kehle zu durchbeißen, oder gar Fleischfetzen aus dem lebenden Tier zu
schneiden.
-
Doch die einst als vorbildlich anzusehenden
Schlacht-Schächt- Vorschriften, mit dem Bemühen, Tiere schonend
zu schlachten,
müssen heute
als überholt angesehen werden, analog auch in anderen Bereichen
Fortschritte als absolut religionskonform und legitim von den
Religionsvertretern akzeptiert werden. (z.B. Asepsis bei der Beschneidung der
Knaben). Der Wunsch eine anachronistische Schlachtart, wie es das betäubungslose
Schächten darstellt, nach hier einschleppen, importieren zu wollen, hat in
keiner Weise eine Berechtigung.
- Hinweise auf gern hervorgezauberte, nicht nachprüfbare
Fatwas, Aufreihungen von Hadith-Texten, Schulchan-Aruch, Halacha, Haggada etc.
sind ohne Belang , eben da Koran und Thora eine Betäubung faktisch erlauben.
Analog müssten ansonsten auch Texte von kirchlichen Gesangbüchern,
Kanzelpredigten, einzelne Aussagen von Pfarrern oder Schriften von Sekten, als
bindend für christliche Glaubenhandlungen angesehen werden. Behauptungen von
einzelnen islamischen und jüdischen Vertretern "...man müsse betäubungslos
schächten", beinhalten explizit eine Abwertung von Koran und Thora und den
untauglichen Versuch, herausragende, bindende Koran- und Thora-Texte
zielgerichtet zu manipulieren und subjektiver, extremistischer - oft
ideologisch-politisch gefärbter - Orthodoxenmeinung unterzuordnen.
- Fragen an Schächtbefürworter, "...was denn
am betäubungslosen Schächten religiös sei?", werden nicht beantwortet -
können nicht beantwortet werden.
- Lebensverachtender Unfug und blanke
Augenwischerei auch - wie beispielsweise in Österreich vorgesehen - das im
Todesschmerz kämpfende Tier nach dem
Schächtschnitt betäuben zu wollen, analog dem grotesken, untauglichen
Vorgehen, Menschen erst nach einer Operation in Narkose zu versetzen.
-
Es
gilt, daß eine hilflose westeuropäische Politik aus unverständlicher serviler
Duldungsstarre endlich erwacht und nicht weiterhin fortschrittlicher, ethisch
begründeter Tierschutz im Würgegriff fanatischer, extremistischer Schächt-
Lobbyisten verröchelt.
Vorab :
Nicht das Schächten an sich steht in der Kritik - nur
das anachronistische betäubungslose Schächt-Schlachten von Tieren, bei dem
gefesselten und niedergeworfenen Tieren mit einem mehr oder minder scharfen
Messer die vordere Halshaut, Halsmuskeln, Speise- und Luftröhre sowie beide Halsschlagadern unbetäubt durchtrennt werden.
Juden und Muslime wünschen diese Schlachtungsart auch in Deutschland zu
praktizieren - tun es auch legalisiert per "Ausnahmegenehmigung", oder
eben illegal.-
Wenn sich bedingt durch Konsumverlangen nach Fleisch,
die so sehr gewünschte Qualvermeidung der sogenannten "Schlachttiere"
schon nicht verhindern läßt, muß zumindest jede Möglichkeit der
Qualverminderung ausgeschöpft
werden.
Die Terminologie "Schächten“ fordert lediglich
unmißverständlich ein "Ausblutenlassen" des Tieres ein, um die
vorgeschriebene "Reinheit" (koscher) resp. "Erlaubtheit" (halal)
sicherzustellen. Als Methodik ist das Ausbluten des positionierten Tieres mit
einem scharfen Messer durch Halsschnitt herbeizuführen und sind bestimmte
Gebetssprechungen vorzunehmen. Beim jüdischen Schächten hat diese Handlung
durch einen speziellen Schächter (Schochet) zu erfolgen. Die Tiere müssen
gesund und nicht "beschädigt" sein und dürfen beim Schächtvorgang
nicht geängstigt werden - müssen so auf "beste Weise" (!) geschächtet
werden. Und es dürfen nur bestimmte Tierarten (am häufigsten sind dies Rinder
und Schafe) verwendet werden. Nicht mehr und nicht weniger besagen die
"Heiligen Schriften" von Islam und Judentum. Ein Schächten
"mit" oder "ohne" (Elektro-)Betäubung findet keine Erwähnung
in den Religionsschriften - dies kann folglich auch nicht religionsrelevant
sein.
Die Begrifflichkeit
"Schächten" darf keinesfalls ausschließlich mit betäubungslosem
Schächten gleichgesetzt werden,
wie es leider im alltäglichen Sprachgebrauch noch oft geschieht. "Schächten"
beinhaltet Schächten "ohne" oder "mit" Betäubung. Nur
letzteres ist akzeptabel. Dies muß immer wieder betont werden. So will auch
niemand den Gläubigen ihre Schächtrituale, (Positionierung, Schächtschnitt,
Gebete etc.) streitig machen. Von Tierschutzseite und Politik geht es allein um
eine religionskonforme, vorherige reversible "In-Ohnmacht-Versetzung"
der Tiere vor dem Schächtschnitt. Diese letztere Ausdruckweise den Gläubigen
gegenüber gebraucht, verdeutlicht übrigens am besten, die so wichtige
Unverletztheit des Tieres bis zum eigentlichen letalen Schächtschnitt und Tod
durch ausbluten.
Paragraph 4a Abs.2 Nr. 2 Tierschutzgesetz
(Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten) ist unter der Annahme und
Voraussetzung entstanden, es gebe "Vorschriften" gewisser
Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung der Tiere vor dem Schächten
"zwingend" untersagen. Daß das nicht der Fall ist, ist heute
allgemeiner Wissensstand. Damit hat dieser Gesetzesvorbehalt keine
Rechtsgrundlage mehr und ist zu streichen.
Oder sind manche gleicher, als andere
Gleiche ? Ist jemand schon benachteiligt, wenn er nicht "per
Ausnahmegenehmigung" bevorteilt wird ?
ƒ Behauptung:
Das
Tier leide nicht.
ƒ Antwort:
Falsch! Dr. Werner Hartinger: "Das Tier leidet
furchtbar. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre
in die Lungen asperiert. Erstickungsanfälle und schreckliche Todesangst sind
die Folge." Nicht umsonst ist es laut Tierschutzgesetz verboten und
lehnt die Bundestierärztekammer vehement seit Jahren "jedes Schlachten
ohne Betäubung aus Tierschutzgründen ab".(Tierärzteblatt 9/95),
ebenso wie 79 % der Bevölkerung diese archaische Schlachtart verabscheut.
ƒ Behauptung:
Das Tier werde beim betäubungslosen Schächten
augenblicklich bewußtlos.
ƒ Antwort:
Falsch! Aufzeichnungen von Dr. Hartinger belegen:
Das Tier leidet bis zu 13 Minuten. Wenn das betäubungslose Schächten eine so
geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsartart darstellen würde wie von
Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese
kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und
verschrottet all die teuren, offenbar "unnützen" Betäubungsgerätschaften
?
ƒ Behauptung:
Unsere islamische bzw. mosaische Religion schreibe
uns betäubungsloses Schächten vor. So stehe es in unseren Heiligen Schriften.
ƒ Antwort:
Falsch! Nirgends in den vorliegenden
Religionsschriften ist auch nur der Hauch eines Betäubungsverbotes zu finden.
Das ist Fakt. Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten
nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible)
Elektro-Betäubungsform zur Zeit der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen
Schriften, Thora und Koran, nicht einmal existent war.
Unzählige religionswissenschaftliche Gutachten jüdischer
und islamischer Rechtsgelehrter liegen vor, die die Religionskonformität des
Betäubens der Tiere vor dem Schlachten belegen. Wegen der Vielzahl der
Gutachten wird auf die weiterführende Literatur - siehe Anhang - verwiesen.
ƒ Behauptung:
Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom
15.01.2002 sei nun betäubungsloses Schächten allgemein erlaubt, seien
entsprechende Ausnahmegenehmigungen für betäu- bungsloses Schächten von den
deutschen Behörden auszustellen.
ƒ Antwort:
Falsch!
Das o.a.
BVerfG-Urteil besagt
lediglich, daß (entgegen der BVerwG-Entscheidung Az. 3 C 31.93) eine
Ausnahmegenehmigung nach §4a Abs.2.Nr.2 TSchG erteilt werden kann - keinesfalls
aber erteilt werden muß! Eine Entscheidungsfindung obliegt letztlich der im
Zweifelsfalle anzurufenden Gerichtsbarkeit - die sich am Tierschutzgesetz zu
orientieren hat, in dem bindend der Nachweis von "zwingenden
Religionsvorschriften" einfordert wird. Die konnten/können nicht
erbracht werden. (s. u.a. bereits positive Entscheidungen des VGH Münster,
22.04.02 und VG Minden, 28.11.02 gesprochen nach dem 15.01.2002) Die juristische
Definition der "zwingenden Religionsvorschriften" beinhaltet,
"...daß bei Nichtbefolgung einer solchen Vorschrift mit Sanktionen und
Strafen bis zum Ausschluß aus der Religionsgemeinschaft zu rechnen ist."
Keinem der Angehörigen der zur Diskussion stehenden Religionen droht dieser
Ausschluß. Zudem ist der Tierschutz nun mit Verfassungsrang (s. Artikel 20a GG)
ausgestattet und das Karlsruher Schächturteil nicht mehr mit Bindungswirkung
versehen. s. Kluge, Kommentar zum Tierschutzgesetz 173 ff/, Verlag
Kohlhammer und VGH – Urteil (Az. 11 UE 317/03)
ƒ Behauptung:
In deutschen Schlachthöfen werde auch nicht immer
qualfrei geschlachtet. Darum solle man sich kümmern, bevor man betäubungsloses
Schächten kritisiert.
ƒ Antwort:
Zum ersten Satz der Behauptung - richtig. Zum
zweiten Satz – falsch!
Natürlich werden die Tiere auch bei der
"normalen" Schlachtung nicht zärtlich totgestreichelt. Doch werden
bei dem Schlachten unter vorgeschriebener Betäubung, die Tier nicht mit zusätzlich
zugefügten Schmerzen (neben Massenaufzucht und Transport) und vorsätzlich -
wie beim betäubungslosen Schächt-Schlachten zu Tode geschunden. Es ist ein
perfider Versuch, eine bewußt zugefügte Qual mit einer anderen unabsichtlich
zugefügten zu vergleichen oder entschuldigend aufzurechnen.
ƒ Behauptung:
Es wird gefordert - da ohnehin illegal betäubungslos
geschächtet werde - dies in Schlachthöfen zu legalisieren.
ƒ Antwort:
Das ist eine dreiste Forderung. Diese Schlußfolgerung
stellt unser Rechtssystem auf den Kopf. Hier wird ein schlicht unverschämtes
Wunschdenken artikuliert, nach dem Motto, man möge behördlicherseits doch die
Ampel auf "grün" stellen, da ohnehin verbotenerweise bei
"rot" über die Ampel gefahren werde.
ƒ Behauptung;
Gegner des betäubungslosen Schächtens seien
"ausländerfeindlich", oder noch schlimmer und als
"Totschlagsargument" nicht mehr zu überbieten
- "rechte Antisemiten."
ƒ Antwort:
Ein zu durchsichtiger, klobig-manipulativer
Diskriminierungsversuch, Tierschützer so mundtot machen zu wollen.
Tierschutzengagement orientiert sich weder an "rechts" noch
"links" sondern nur an einem Geradeaus - zum Wohle der Tiere.
Gegner des Vogelmordens in Italien, Gegner des
„Stierkampfes" in Spanien sind keine "Anti-Italiener" oder
"Anti-Spanier" etc. - ebensowenig Gegner der Schächtquälerei
"ausländerfeindlich" oder "Anti-Semiten" sind.
Denn
unzweifelhaft leiden Tiere immer gleichermaßen furchtbar, gleich von welchem
Personenkreis sie gequält , hier betäubungslos abgemetzelt werden.
f
Behauptung:
Gerade wir Deutsche müßten bei dem Thema Schächten
besonders sensibel vorgehen.
f Antwort:
Falsch! Was haben die unbestrittenen Leiden verschiedener Bevölkerungs-
schichten in der omnipräsenten Vergangenheit Deutschlands mit den Leiden der
Tiere heute zu tun? Das mit unnötigen, furchtbaren Qualen verbundene betäubungslose
Schächten von Tieren mit den einfältigen, latenten Hintergedanken zu dulden,
um damit eine Schuld des deutschen Volkes abzutragen, wäre wohl an Primitivität,
Perfidität und Perversität einer vermeintlichen Wiedergutmachung nicht zu überbieten.
ƒ Behauptung:
"Die" Juden und "die" Muslime bestünden
auf betäubungsloses Schächten.
ƒ Antwort:
Falsch! Jüdische und islamische Vertretungen versuchen
nur, diesen Eindruck zu suggerieren, maßen sich dies an, und oktroyieren
Politikern und Behördenvertretern für "die" Juden und
"die" Muslime zu sprechen.
Richtig ist, daß nur ein ganz geringer
extremistisch-fundamentalistischer Teil der in Frage kommenden
Religionsgemeinschaften ein betäubungsloses Schächten wünscht. Samuel
Dombrowski: "...nur etwa drei Prozent der jüdischen Bevölkerung legt Wert
auf Schächtfleisch." Weiterhin geht es natürlich bei 3,2 Millionen
Muslimen in Deutschland um finanziell lukrative millionenschwere monopolisierte
Fleischmarktanteile, (Halal-Döner !) die sich, zweckorientiert
mit dem
Deckmäntelchen "Religionsfreiheit"
umhüllt, leichter er- obern
lassen.
Anmerkung:
Ein Teil des geschächteten Fleisches gelangt übrigens als normales Fleisch in
den freien Handel, was zurückhaltend formuliert als grobe Verbrauchertäuschung
anzusehen ist, da normale Fleischkäufer so ungewollt und gegen ihren Willen zu
Schächtfleisch-Konsumenten gemacht werden.
Unisono
wird so von Tier- und Verbraucherschutzverbänden als erster Schritt eine
Kennzeichnungspflicht - auch den Import betreffend - von qualvoll erzeugtem Schächtfleisch
gefordert.
ƒ Behauptung:
In den heiligen Schriften des Judentums und des Islam
werde eine tierschonende Schlach- tung vorgeschrieben.
ƒ Antwort:
Richtig! Ein solches tierschonendes Schächten, das
beansprucht religionskonform zu sein, ist deshalb heute zwingend ausschließlich
unter Betäubung durchzuführen.
ƒ Behauptung:
Um religionsgemäß vollkommen ausbluten zu können, müsse
das Tier betäubungslos ge- schächtet werden.
ƒ Antwort:
Falsch!
Ergebnis mehrerer Fleischhygiene-Untersuchungen: Bei jeder Schlachtungsart
bleibt immer eine Restmenge Blut im Tierkörper. Letztlich müssten alle
orthodoxen Strenggläubigen Vegetarier sein. Nach neuesten Forschungen
"...verlieren elektrisch betäubte Tiere mit 4.6 % signifikant mehr Blut
als die unbetäubten Tiere mit 4,3 %"
- Dr. Matthias Moje im Juni 2003.
ƒ
Behauptung:
Schächtfanatiker praktizierten logischerweise ein
konsequentes, hochgläubiges, enges und unmißverständliches Zugehörigkeitsverhalten
zu ihrer Religionsgemeinschaft.
ƒ Antwort:
Falsch! Muslim-Metzger Rüstem Altinküpe,
nach eigenem Bekenntnis angeblich strenggläubiger Sunnit
(der wegen religiös begründeter Schächtbegehr vor das
Bundesverfassungsgericht zog ) fragte sogar bei einer jüdischen Gemeinde
(!) an, "ob er pro forma dort Mitglied werden könne, weil Juden in
Deutschland das Schächten doch erlaubt sei". Frankfurter Rundschau vom
15.01.2002) Soweit zur Glaubwürdigkeit und Integrität dieses Schächters.-
ƒ Behauptung:
Das Dulden von betäubungslosem Schächten in
Deutschland diene der Integration.
ƒ Antwort:
Falsch! Betäubungsloses Schächten bedeutet den
hier in der Diaspora lebenden Ausländern weniger einen bindenden Glaubenszwang,
denn ein willkommenes Ritual, sich ganz bewußt und zielführend der von den
Deutschen in naiver Denkweise so sehr gewünschten Integration zu widersetzen.
FAZIT :
Betäubungsloses anachronistisches Schächten
leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer
abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige
und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem
Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu
subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des
Tierschutzes in der Verfassung (Artikel 20a GG) nach heutiger Gesetzeslage und gängiger
Rechtsprechung noch rechtsirrelevanten Glaubenswunschvorstellungen einzelner
islamischer oder jüdischer Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen
Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet, muß sich den Vorwurf gefallen
lassen, gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben.
"Der größte Feind des Rechts ist das
Vorrecht" (Marie
von Ebner-Eschenbach)
STELLUNGNAHMEN
Unzählige Stimmen und religionswissenschaftliche
Gutachten jüdischer und islamischer Rechtsgelehrter liegen vor, die die
Religionskonformität des Betäubens der Tiere vor dem Schächt-Schlachten
belegen. Hier beispielhaft einige zeitgenössische jüdische und is- lamische
Stellungnahmen:
Jüdisch :
- Rabbiner
Meyer Schiller, Rockland, State New York,
Mitglied der Neturei
Karta Internation-
al, der sich unmißverständlich in einem Interview
am 11.01.2003 gegenüber Karola Baumann, Vorsitzende Arche 89 e.V., zu dieser
Tierschutzthematik äußerte : "Es spricht nichts gegen eine Betäubung
vor dem Schächten.“
- Rabbi
Jo David, Jewish Apple Seed Foundation, am 12.01.2003 in New York :
"Betäubungsloses Schächten (Sch'chita =
Zerschneiden) ist in keiner Form eine geheiligte Tötung und in keiner Form eine
rituelle Schlachtung."
Islamisch:
- Sheik
Anis el Jaouhari schreibt am 06.02.1999:
"Nachdem ich das Gerät gesehen habe, das man
zur Betäubung der Tiere vor der Schlachtung verwendet, so dass sie keine
Schmerzen empfinden, stimme ich zu, dieses Gerät zu benutzen, weil das nicht
gegen die islamischen Gesetze verstößt, nach denen die Tiere nicht leiden
sollen."
- Prof.
Dr. Bület Nazli, Universität Istanbul, am 31.10.2003:
Bei der Sitzung der Diyanet Isleri Baskanligi-Din
Isleri Yüsek Kurulu (Die Hohe Kommission für religiöse Angelegenheiten des
Religionsministeriums /Türkei ) wurde folgender Beschluß gefaßt :
"Mit der Bedingung, daß das Schlachttier noch vor seinem Tod geschächtet wird, darf
es vor der Schächtung betäubt werden. Das kann durch Elektroschock oder ähnliche
Methoden vollzogen werden.
-
Prof. Dr. Jusuf al-Qaradawi, Buchausgabe "Erlaubtes und Verbotenes
im Islam“:
" Qadi ibn al-Arabi sagt bei der Auslegung des
Verses der Sure al-Maida "Die Speise derer, denen vor euch die Schrift
gegeben wurde (Anmerk. Juden/ Christen) ist euch erlaubt.“ (...) Obwohl es
nicht unsere Weise zu schlachten ist, hat doch Allah ihre Speise bedingunglos
erlaubt..."
- Zeitungsmeldung
LHE, 10.05.2004 : "Ausländerbeiräte für Betäubung beim Schächten".
Das Ergebnis einer Delegiertenversammlung mit 110 Teilnehmern der Ausländerbeiräte
in Wiesbaden am 08.Mai 2004 :
"Die große Mehrheit der in Ausländerbeiräten
organisierten Muslime Hessens akzeptiert eine Kurzzeitbetäubung der Schafe und
Kühe per Elektroschock."
Dabei werden die Tiere Sekunden vor der Schächtung
betäubt.
"Das Schmerzempfinden sei ausgeschaltet, die
Tiere erfüllten aber weiter die rituellen Anforderungen", so der
Vorsitzende der hessischen Ausländerbeiräte.
- Stellungnahme B.02.1.DIB.0.10- 021-729, vom
27.05.2004 des Ministerial Präsidiums der Türkischen Republik, Direktorat für
Religionswesen, Hohes Amt für Religiöse Angelegen- heiten, Dr. Muzaffer SAHIN
:
"Das Schlachttier soll weder gequält werden
noch unnötig leiden. Hygienische Maßnahmen müssen eingehalten werden und der
Schlachtvorgang nur von fachkundigen Personen vollzogen werden. Die Tiere sollen
während des Schächtvorganges getrennt und ohne Blickkontakt voneinander
gehalten werden. Die Betäubung der Tiere vor dem Schächten verstößt nicht
gegen den islamischen Sinn des Schächtens.“
- Dr. Elhadi Essabah, Islamwissenschaftler,
Regensburg, zitiert in einem Schreiben vom 22.08.2003, an Karola Baumann, OSTR
(Arche 89 e.V.) in diesem Zusammenhang ausdrücklich Sure 2/256 :
V.i.S.d.P. : Ulrich
Dittmann, Arbeitskreis für humanen Tierschutz
und gegen Tierversuche e.V., 97723 Frankenbrunn >>> 4. überarbeitete
Auflage / Oktober 2005
KOPIEREN UND
WEITERGABE ERWÜNSCHT !
EMPFEHLENSWERTE
WEITERGEHENDE LITERATUR :
-
"Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert" von Dr.
med. Werner Hartinger. Verlag F. Wipfler, 80935 München, Glockenblumenstr. 26,
Fax:
089 / 3515 712 (Preis 5.- € + Versand).
-
"Kleiner Guide " (Nr. 1 - 7 ), Orientierungshilfe für die Prüfung
von Anträgen islamischer und jüdischer Religionsgemeinschaften zur Genehmigung
des betäubungslosen Schächtens.
Preis:
2 € + Versand. Bestellung bei : Arche 89 e.V. Im Grund 89, 40474 Düsseldorf,
Fax: 0211 / 45 42 224, oder bei PAKT e.V., Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf,
Fax : 0211/ 9337452 ( E-Mail :
paktev@t-online.de )
-
"Erlaubtes und Verbotenes im Islam" (Al-halal wa-l-haram fi-l-islam)
von Dr. Jusuf al-Qaradawi,
SKD
Bavaria Verlag .Erhältlich in jeder Buchhandlung.
Ergänzend
wird auf ein Video hingewiesen:
-
"Betäubungsloses Schächten und Schlachten". Eine in ihrer
Schrecklichkeit herausragende Filmdokumentation und eine visuelle Ergänzung zu
den o.a. in schriftlicher Form vorliegenden Unterlagen. Das Video ist -gegen
eine Spende- erhältlich bei Dr. Friedrich Landa, Endsiegl 7,
A-4973 Frankenburg / Österreich
Tel.: (aus Deutschland) 0043-6643434366
Lesen
Sie dazu auch Die
anatomisch – physiologischen Vorgänge beim Schächten*
Kurzbeitrag zu der Verwaltunggerichtshof-Entscheidung vom 17.12.2004 "Muslimischer Metzger darf schächten" :
_________________
Richerliche Halluzinationen ?
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Hessen (VGH) vom Dezember 2004 darf ein muslimischer Metzger aus Aßlar weiter schächten. (Az:.11 UE 317/03) Die Entscheidung müssen die Richter des VGH Hessen wohl unter Betäubung getroffen haben - einem Zustand den sie den Schächt-Schlachttieren als Qualminderung vorenthalten wollen.
In der Urteilbegründung wurde nämlich ein Betäubungsverbot aus dem Koran hergeleitet. Rein zeitgeschichtlich war aber damals bei Schriftlegung des Korans, eine heute mögliche (reversible) Elektrobetäubung nicht denkbar - sie kann demnach auch nicht als "verboten" aufgeführt sein. Diesen offenbar richterlichen Halluzinationen sei exemplarisch nur eine, der aktuellen Tagespresse* vom November 2004 entnommene, kompetente Aussage entgegengesetzt : "Im Koran sei keine Stelle zu finden, die gegen eine vorherige Betäubung spreche, daher habe er als Muslim kein Problem damit. Wir müssen nur vorher beten. Auch in der Türkei sei die Betäubung vor dem Halsschnitt Pflicht " - so Zitat Salih Yesil, Betreiber einer großen pfälzischen Schächt-Schlachterei.
Der Versuch grauenvolles, betäubungsloses, anachronistisches Schächten in Deutschland durchzusetzen, ist - analog dem Kopftuchstreit - ausschließlich als ein zum Politikum mutierter, terrorisierender Machtkampf fundamentalistischer Islamisten anzusehen - hier angeführt von dem Milli Göris Anhänger** Altinkuepe.
Archaisches Abmetzeln von Tieren ohne Betäubung leistet gesellschaftlicher Verrohung Vorschub, desavouiert hier um Integration bemühte Muslime und ist weder mit dem Begriff "Religion" noch der hier geltenden Verfassungsgesetzgebung zu subsumieren. Es gilt, daß eine hilflose westeuropäische Politik endlich aus unverständlicher, serviler Duldungsstarre erwacht und nicht weiterhin fortschrittlicher, ethisch begründeter Tierschutz im Würgegriff fanatisch-extremistischer Schächtlobyisten verröchelt. Dem Land Hessen ist aus juristischer - wie auch gesellschaftlich-politischer - Sicht dringend anzuraten, beim BVerwG eine Beschwerde einzulegen. ***
Ulrich Dittmann / 06.01.2005
* "Islamischer Schlachtbetrieb zieht in Lohmühle" - "Die Rheinpfalz" vom 27.11.2004
** Aussage von Ali Jildirim, Fernsehjournalist, Berlin - seit 1970 in Deutschland lebend, gegenüber K. Baumann OSTR, Düsseldorf
*** Wegen - nach Auffassung des Landes Hessen grundsätzlicher Bedeutung - wurde am 07.01.2005 gegen die Entscheidung des VGH Hessen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt!
Stellungnahme unserer Vereinigung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Hessen ( VGH) vom 17.12.2004 (Az.:11 UE 317/03) betr. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs.2 Nr.2 TSchG (Schächtung von Tieren ohne Betäubung) - Demnach darf ein muslimischer Metzger aus Aßlar, Ruestem Altinkuepe, Tiere betäubungslos schächten.
__________________
Aktuellen, offiziell-öffentlich gemachten Aussagen von Politikern - jeglicher Couleur - zufolge, "...sei die Toleranzgrenze nun erreicht und die in Deutschland lebenden Bürger islamischen Glaubens hätten sich in Zukunft streng an den hier geltenden Gesetzen, Ethiknormen und Verhaltensweisen zu orientieren".Diesen löblichen Ausführungen ist explizit zuzustimmen.
Von unseren Volksvertretern wird nun infolge erwartet, daß sie mit den in dieser Rechtssache (Ausnahmeerteilung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2. TSchG ) befaßten Länderbehörden in einen klärenden und abstimmenden Dialog treten, um ihre o.a. richtungweisenden vollmundigen Politiker- Willenserklärungen auch in entsprechende administrative Handlungsweisen münden zu lassen.
- Bestätigt wird in o.g. VGH-Entscheidung explizit, daß die Bindungwirkung des BVerfG-Urteils vom 15.01.2002 - nach Aufnahme des Staatszieles Tierschutzes in das GG - nunmehr aufgehoben ist
- und die "Anforderungen an die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten verschärft werden (müssen)".
Diese von Tierschutz seit längerem vertretene Rechtsauffassung hat somit nunmehr auch richterliche Bestätigung gefunden.
Entgegen dieser vorgenannten weisen Erkenntnisgewinnung, stehen jedoch nicht nachvollziehbare Entscheidungskriterien des VGH, die im Anschluß in der Urteilsbegründung aufgeführt werden :
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
- 2 -
- Man verweist auf den Koran, um auf ein Betäubungsverbot schließen zu können und fabuliert von "bindenden Glaubensüberzeugungen" und "Glaubenserkenntnissen".
Unmißverständlich sei dazu festgehalten :
Rein zeitgeschichtlich war bei der Schriftlegung des Korans, eine heute mögliche (reversible) In-Ohnmacht-Versetzung (Elektrobetäubung) nicht denkbar - sie kann demnach auch nicht als "verboten" aufgeführt sein.
Das Verbot einer Betäubung des Tieres vor dem Schächtschnitt kann so auch aus dem Koran nicht "hergeleitet" werden.
§ 4a Abs. 2. Nr. 2 TSchG besagt unmißverständlich, daß "zwingende Religionsvorschriften" vorliegen müssen.
Die juristische Definition einer "zwingenden Religionsvorschrift" beinhaltet, "...daß bei Nichtbefolgung einer solchen Vorschrift mit Sanktionen und Strafen bis zum Ausschluß aus der Religionsgemeinschaft zu rechnen ist." Keinem der Angehörigen der zur Diskussion stehenden Religionen droht dieser Ausschluß.
In o.a. Entscheidungsbegründung des VGH Hessen vom 17.12.2004, mutieren die vorgegebenen "zwingenden Religionsvorschriften" zu juristisch nicht relevanten "Glaubenserkenntnissen" - ähnlich den Versuchen, bestehenden Gesetzestext mit künstlich konstruierten Begrifflichkeiten zweckorientiert zu verfälschen, indem von " bindenden Glaubensüberzeugungen", "zwingendem Glaubensbekenntnissen" "zwingendem Selbstverständnis", oder "zwingendem Recht" o.ä. phantasiert wird, um die Durchsetzung von "Glaubenswunschvorstellungen" zu erreichen.
Der Versuch grauenvolles, betäubungsloses anachronistisches Schächten in Deutschland durchzusetzen, ist - analog dem Kopftuchstreit - ausschließlich als ein zum Politikum mutierter, terrorisierender Machtkampf fundamentalistischer Islamisten zu sehen, hier angeführt von dem Milli Göris Anhänger * Altinküpe.
Fakten : Die "Rheinpfalz" vom 27.11.2004 zitiert zu dieser Thematik den muslimischen pfälzischen Schlacht-Schächt-Betreibers Salih Yesil "... auch in der Türkei sei die Betäubung vor dem Halsschnit Pflicht. Im Koran sei keine Stelle zu finden die gegen eine vorherige Betäubung spreche, daher habe er als Muslim auch kein Problem damit : Wir müssen nur vorher beten ".
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang weiterhin auf eine eine Pressemeldung der "taz" vom 28.06.2000:
"Schächten ist nicht Kult. Gerichtshof für Menschenrechte : Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. (Application no. : 274 17 7 95) Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Geklagt hatte die französiche Vereinigung Cha'are Shalom ve Tsedek, eine jüdisch-orthodoxe Gruppe. Der französiche Staat hatte ihr nicht erlaubt, Tiere zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit... "
Gegen die VGH-Entscheidung wurde keine Revision zugelassen. Die rechtliche Möglichkeit einer Beschwerde** beim BVerwG sollte vom Land Hessen unbedingt wahrgenommen werden. Ulrich Dittmann / 06.01.2005
* Aussage von Ali Jildirim (Fernsehjournalist - seit 1970 in Berlin) am 11.12.04 gegenüber K. Baumann OSTR ( Arche 89. e.V.)
**
Wegen - nach Auffassung des Landes Hessen grundsätzlicher Bedeutung - wurde am 07.01.2005 gegen die Entscheidung des VGH Hessen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt!Sollte die Navigationsseite fehlen, klicken Sie bitte hier